Arbeitgeber & Ketten

Gesundheitszeugnis nach Arbeitgeber

Arbeitsvertrag unterschrieben — und jetzt verlangt der neue Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis? Das ist kein Sonderwunsch der Kette: Nach §43 Abs. 4 IfSG muss sich jeder Betrieb die Erstbelehrung vor dem ersten Arbeitstag vorlegen lassen, sobald du mit unverpackten Lebensmitteln arbeitest. Hier findest du für jeden großen Arbeitgeber eine eigene Seite: welche Jobs dort die Belehrung brauchen, welche ehrlicherweise nicht — und wie du den Nachweis online in rund 10 Minuten bekommst.

Dein Arbeitgeber von A bis Z

Arbeitgeber nicht dabei?

Die Pflicht hängt nicht vom Firmennamen ab, sondern von deiner Tätigkeit: Sobald du unverpackte Lebensmittel zubereitest, ausgibst oder verkaufst, brauchst du die Belehrung nach §43 IfSG — egal ob im Familienbetrieb oder Konzern. Mach im Zweifel den Schnell-Check oder lies wer ein Gesundheitszeugnis braucht. Für Branchen-Überblicke: Gastronomie.

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