Gesundheitszeugnis für DO & CO: online in 10 Min
Jobstart bei DO & CO: Wann die Belehrung Pflicht ist
DO & CO steht für Premium-Catering im Großformat: Stadion-Hospitality (unter anderem in der Allianz Arena in München), internationale Sport-Events, Messe- und Event-Catering. Für Spieltage und Großveranstaltungen werden laufend Service- und Küchenkräfte gebucht — vom Studierenden-Nebenjob bis zur Event-Vollzeitkraft, fast immer mit direktem Speisenkontakt.
Die Rechtsgrundlage ist §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG): Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung — umgangssprachlich das „Gesundheitszeugnis". Der Betrieb muss sich die Bescheinigung vor deinem ersten Arbeitstag vorlegen lassen und sie bei Kontrollen des Gesundheitsamts nachweisen können.
Welche Aufgaben bei DO & CO betroffen sind
Event-Servicekräfte, die Buffets und Logen betreuen, Köche und Küchenhilfen in der Produktions- und Eventküche sowie Barpersonal mit frischen Garnituren brauchen die Erstbelehrung nach §43 IfSG vor dem ersten Einsatz — auch für einen einzelnen Spieltag. Reine Logistik-, Aufbau- oder Verwaltungsrollen ohne Lebensmittelkontakt sind in der Regel ausgenommen.
Bescheinigung noch heute: der Online-Weg
Zwischen Vertragsunterschrift und erstem Arbeitstag liegen oft nur wenige Tage — beim Gesundheitsamt bekommst du in dieser Zeit selten noch einen Termin. Online geht es in rund 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo in deiner Sprache ansehen, Wissensfragen beantworten, Identität per Ausweis bestätigen. Die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail, kostet einmalig 25 € und ist deutschlandweit unbegrenzt gültig.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Job bei DO & CO ein Gesundheitszeugnis? Ja — Hospitality-Service, Buffet und Küche sind klassische Tätigkeiten nach §43 IfSG, und bei Event-Caterern muss der Nachweis oft schon mit den Bewerbungsunterlagen vorliegen. Online hast du ihn in rund 10 Minuten und kannst direkt für den nächsten Spieltag eingeplant werden.
Wer zahlt das Gesundheitszeugnis — ich oder der Arbeitgeber? Gesetzlich vorgeschrieben ist die Belehrung für dich als Beschäftigten; ob der Betrieb die 25 € übernimmt, ist Verhandlungssache und je nach Standort unterschiedlich. Viele zahlen sie selbst, um den Jobstart nicht zu verzögern — manche Arbeitgeber erstatten den Betrag mit der ersten Abrechnung. Details dazu im Ratgeber „Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?".
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und es muss schnell gehen — wie lange dauert es? Online etwa 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo ansehen, Fragen beantworten, Identität bestätigen — die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail und ist bundesweit gültig. Du kannst sie noch am selben Tag beim Onboarding vorzeigen.
Weiterführend
- Gesundheitszeugnis im Stadion & in der Arena
- Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?
- Was kostet ein Gesundheitszeugnis?
- Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden
Rechtlicher Hinweis: DO & CO ist eine Marke des jeweiligen Inhabers. das-Gesundheitszeugnis.de steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu DO & CO. Diese Seite informiert unabhängig über die gesetzliche Belehrungspflicht nach §43 IfSG für Beschäftigte; maßgeblich für deinen Einzelfall sind deine konkreten Aufgaben und die Vorgaben deines Arbeitgebers.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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