Ratgeber

Gesundheitszeugnis: Wer zahlt – Arbeitgeber oder du?

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·Aktualisiert: 19.7.2026
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Bevor der neue Job startet, taucht oft die Frage auf: Muss ich das Gesundheitszeugnis selbst bezahlen oder übernimmt das die Firma? Die Antwort ist nicht in jedem Fall gleich.

Die Erstbelehrung

Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist personengebunden – sie gehört dir und bleibt unbegrenzt gültig, auch beim Wechsel des Arbeitgebers. Deshalb zahlt sie in der Praxis meist der Arbeitnehmer selbst, ähnlich wie andere persönliche Voraussetzungen für einen Job.

Viele Betriebe übernehmen die Kosten allerdings freiwillig – entweder als Einstellungshilfe oder als kleinen Benefit, um schneller an Personal zu kommen. Frag im Zweifel einfach beim Arbeitgeber nach.

Die Folgebelehrung

Anders sieht es bei der Folgebelehrung aus, die alle zwei Jahre fällig wird: Sie ist Aufgabe des Arbeitgebers und für dich als Mitarbeitenden kostenlos.

Was kostet die Erstbelehrung?

Online liegt die Erstbelehrung bei einmalig 25 € – ohne Abo, inklusive Mehrwertsteuer, ohne Anfahrt oder Wartezeit. Beim Gesundheitsamt fallen je nach Bundesland ähnliche bis höhere Gebühren an, plus Fahrtweg.

Für Betriebe

Wenn du als Arbeitgeber gleich mehrere Mitarbeitende ausstatten möchtest, lässt sich das über unseren Unternehmens-Bereich zentral und unkompliziert abwickeln.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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