Gesundheitszeugnis: Wer zahlt – Arbeitgeber oder du?
Bevor der neue Job startet, taucht oft die Frage auf: Muss ich das Gesundheitszeugnis selbst bezahlen oder übernimmt das die Firma? Die Antwort ist nicht in jedem Fall gleich.
Die Erstbelehrung
Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist personengebunden – sie gehört dir und bleibt unbegrenzt gültig, auch beim Wechsel des Arbeitgebers. Deshalb zahlt sie in der Praxis meist der Arbeitnehmer selbst, ähnlich wie andere persönliche Voraussetzungen für einen Job.
Viele Betriebe übernehmen die Kosten allerdings freiwillig – entweder als Einstellungshilfe oder als kleinen Benefit, um schneller an Personal zu kommen. Frag im Zweifel einfach beim Arbeitgeber nach.
Die Folgebelehrung
Anders sieht es bei der Folgebelehrung aus, die alle zwei Jahre fällig wird: Sie ist Aufgabe des Arbeitgebers und für dich als Mitarbeitenden kostenlos.
Was kostet die Erstbelehrung?
Online liegt die Erstbelehrung bei einmalig 25 € – ohne Abo, inklusive Mehrwertsteuer, ohne Anfahrt oder Wartezeit. Beim Gesundheitsamt fallen je nach Bundesland ähnliche bis höhere Gebühren an, plus Fahrtweg.
Für Betriebe
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Weiterführende Themen
- Gesundheitszeugnis – einfach erklärt
- Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
- Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
- Ist das Online-Zeugnis seriös und anerkannt?
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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