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Gesundheitszeugnis beim Hausarzt – geht das?

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·6.7.2026
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Der erste Gedanke vieler Jobstarter: „Gesundheitszeugnis? Da gehe ich zum Hausarzt." Das klingt logisch – ist aber ein Missverständnis. Dein Hausarzt kann die Belehrung nach §43 IfSG in der Regel nicht ausstellen.

Warum der Hausarzt nicht weiterhilft

Das „Gesundheitszeugnis" für den Lebensmittelbereich ist keine ärztliche Untersuchung, sondern eine Belehrung über Infektionsschutz, Hygiene und Tätigkeitsverbote. Durchführen dürfen sie nur das Gesundheitsamt oder vom Amt beauftragte bzw. dafür zugelassene Ärzte – die normale Hausarztpraxis gehört nicht dazu. Ein Attest vom Hausarzt („gesund und arbeitsfähig") ist etwas völlig anderes und wird vom Arbeitgeber im Lebensmittelbereich nicht als §43-Nachweis akzeptiert.

Die Verwechslung kommt aus der Vergangenheit

Bis 2001 gab es tatsächlich ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis mit Untersuchung und teils Stuhlprobe. Dieses Verfahren wurde durch das Infektionsschutzgesetz abgeschafft und durch die reine Belehrung ersetzt – der alte Name und der Reflex „zum Arzt gehen" haben überlebt.

Deine zwei echten Wege

  1. Gesundheitsamt: Termin buchen, hinfahren, Belehrung vor Ort – je nach Stadt mit Wartezeit und Gebühren zwischen etwa 13 und 60 €.
  2. Online: Die Belehrung läuft bei uns unter ärztlicher Leitung eines dafür zugelassenen Arztes – rechtlich gleichwertig, deutschlandweit anerkannt. Rund 10 Minuten, einmalig 25 €, Zertifikat sofort als PDF.

Wann du wirklich zum Arzt musst

Nur wenn dein Arbeitgeber zusätzlich eine echte arbeitsmedizinische Untersuchung verlangt (z. B. in bestimmten Pflege- oder Küchenpositionen) – das ist dann aber ein separates Thema und ersetzt die §43-Belehrung nicht.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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