Ratgeber

Gesundheitszeugnis für die Ausbildung: Das brauchen Azubis

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·5.9.2026
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Ausbildungsvertrag unterschrieben – und plötzlich steht im Einstellungsbogen „Gesundheitszeugnis erforderlich"? Das ist völlig normal: Wer eine Ausbildung mit Lebensmittelkontakt beginnt, braucht vor dem ersten Arbeitstag die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz.

Welche Ausbildungsberufe das Gesundheitszeugnis brauchen

Pflicht ist die Belehrung unter anderem für Azubis als Koch/Köchin, Fachkraft Küche, Hotelfachmann/-frau und Restaurantfachkraft, Bäcker/in und Konditor/in, Fleischer/in, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei-, Metzgerei- und Käsetheke), Fachmann/-frau für Systemgastronomie sowie für Hauswirtschafter/innen in Küchen von Heimen und Kliniken. Kurz: überall, wo du in der Ausbildung mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitest.

Bis wann muss das Zertifikat vorliegen?

Der Betrieb darf dich ohne Nachweis nicht im Lebensmittelbereich einsetzen – die Bescheinigung muss also spätestens am ersten Ausbildungstag vorliegen und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als drei Monate sein. Viele Betriebe fordern sie schon mit den Vertragsunterlagen an. Warte nicht auf einen Amtstermin kurz vor dem 1. August oder 1. September: Genau dann sind die Gesundheitsämter wegen der startenden Jahrgänge am vollsten.

Wer zahlt das Gesundheitszeugnis für Azubis?

Eine gesetzliche Pflicht des Betriebs gibt es nicht, aber viele Ausbildungsbetriebe übernehmen die Kosten oder erstatten sie – fragen lohnt sich immer. Details und Argumente für das Gespräch: Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?

Unter 18? Kein Problem

Viele Azubis sind minderjährig – die Belehrung dürfen sie trotzdem machen. Worauf es dabei ankommt, steht im Ratgeber Gesundheitszeugnis für Minderjährige. Wichtig zu wissen: Die früher übliche Jugendarbeitsschutz-Untersuchung ist ein separates Thema und ersetzt die §43-Belehrung nicht.

So machst du die Belehrung noch heute

Online statt Amtstermin: Schulungsvideo ansehen, Verständnisfragen beantworten, Identität per Ausweis bestätigen – nach rund 10 Minuten hast du dein ärztlich geprüftes Zertifikat als PDF und kannst es direkt an den Ausbildungsbetrieb weiterleiten. Einmal gemacht, gilt die Erstbelehrung unbegrenzt – sie begleitet dich durch die gesamte Ausbildung und jeden späteren Job.

Weiterführende Themen

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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