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Alle 2 Jahre Pflicht

Folgebelehrung nach §43 IfSG – online in 10 Minuten

Die gesetzliche Auffrischung für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten: kurzes Video, Wissensfragen, dokumentierter Nachweis als PDF – ärztlich geprüft, sofort für die Personalakte.

ca. 10 Minuten Ärztlich geprüft Dokumentierter Nachweis
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Folgebelehrung nach §43 IfSG
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15 €
inkl. MwSt. · kein Abo
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Sofort verfügbar Nachweis sofort als PDF
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Das Wichtigste in Kürze

Schnellantwort

Die Folgebelehrung nach §43 IfSG ist die gesetzlich vorgeschriebene Auffrischung der Erstbelehrung: Sie ist während einer Tätigkeit mit Lebensmitteln alle 2 Jahre fällig und muss vom Arbeitgeber dokumentiert werden. Online dauert sie rund 10 Minuten und kostet 15 € – der Nachweis kommt sofort als PDF.

  • §43 Abs. 4 IfSG – alle 2 Jahre Pflicht im Job
  • Rund 10 Minuten: Video + Wissensfragen
  • 15 € einmalig, inkl. MwSt.
  • Nachweis sofort als PDF – für die Personalakte
  • Ärztlich geprüft und dokumentiert
  • Teams verwalten Fristen zentral über die Unternehmens-Lösung

Wann die Folgebelehrung fällig ist

Wer im Job mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet, muss nach der Erstbelehrung alle 2 Jahre erneut über Tätigkeitsverbote und Hygienepflichten belehrt werden (§43 Abs. 4 IfSG). Verantwortlich ist der Arbeitgeber: Er muss die Folgebelehrung durchführen lassen, dokumentieren und bei jeder Lebensmittelkontrolle vorzeigen können. Genau das erledigst du hier – digital, mit sofortigem Nachweis.

So läuft es ab

1

Auffrischungs-Video

Kompakte Wiederholung der §43-Inhalte – Tätigkeitsverbote, Hygiene, Meldepflichten.

2

Wissensfragen

Kurzes Quiz bestätigt, dass die Inhalte verstanden wurden – in deinem Tempo.

3

Nachweis als PDF

Das dokumentierte Zertifikat kommt sofort per E-Mail – bereit für die Personalakte.

Mehrere Mitarbeiter fällig?

Mit der Team-Lösung verwalten Betriebe Erst- und Folgebelehrungen zentral – inklusive automatischer Erinnerung, bevor die 2-Jahres-Frist abläuft.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Erstbelehrung?

Die Erstbelehrung machst du einmalig vor dem ersten Job mit Lebensmitteln – sie gilt unbegrenzt. Die Folgebelehrung ist die gesetzlich vorgeschriebene Auffrischung alle 2 Jahre während der Beschäftigung. Dein Arbeitgeber muss sie dokumentieren und bei Kontrollen vorlegen können.

Wer zahlt die Folgebelehrung?

Die Folgebelehrung ist Sache des Arbeitgebers – in der Regel übernimmt der Betrieb die Kosten. Selbstständige und Betriebe setzen die 15 € als Betriebsausgabe ab.

Bekomme ich einen Nachweis für die Personalakte?

Ja. Nach Abschluss kommt sofort ein dokumentierter Nachweis als PDF per E-Mail – mit Datum, Namen und Inhalten der Belehrung, bereit für Personalakte und Lebensmittelkontrolle.

Wir brauchen das für mehrere Mitarbeiter – geht das zentral?

Ja. Über die Team-Lösung laden Betriebe Mitarbeiter per Link ein, sehen alle Erst- und Folgebelehrungen zentral und bekommen automatische Erinnerungen vor Ablauf der 2-Jahres-Frist.

Mehr zum Thema: Erstbelehrung oder Folgebelehrung – was brauche ich? · Gültigkeit & Fristen

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