Erstbelehrung oder Folgebelehrung – was brauche ich?
Rund um das Gesundheitszeugnis tauchen zwei Begriffe auf, die oft durcheinandergeraten: Erstbelehrung und Folgebelehrung. Sie hängen zusammen, sind aber nicht dasselbe.
Die Erstbelehrung
Die Erstbelehrung nach §43 IfSG brauchst du einmalig, bevor du zum ersten Mal eine Tätigkeit mit leicht verderblichen Lebensmitteln aufnimmst. Sie wird von einem zugelassenen Arzt oder dem Gesundheitsamt durchgeführt – und genau das ist das, was umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis" heißt. Sie gilt zeitlich unbegrenzt.
Die Folgebelehrung
Sobald du im Job bist, schreibt das Gesetz alle zwei Jahre eine Folgebelehrung vor. Der entscheidende Unterschied: Die Folgebelehrung führt dein Arbeitgeber durch (nicht zwingend ein Arzt), und sie ist für dich in der Regel kostenlos. Sie frischt die Inhalte der Erstbelehrung auf.
Kurz gegenübergestellt
- Erstbelehrung: vor dem ersten Job · durch Arzt/Gesundheitsamt · einmalig · das „Gesundheitszeugnis"
- Folgebelehrung: alle 2 Jahre · durch den Arbeitgeber · während der Beschäftigung
Was brauchst du gerade?
Startest du neu in einem Lebensmittelberuf, brauchst du die Erstbelehrung – die machst du bei uns online in rund 10 Minuten für 25 €. Bist du bereits beschäftigt, ist die Folgebelehrung Sache deines Arbeitgebers – überlässt dein Betrieb sie dir selbst oder bist du selbstständig, erledigst du die Folgebelehrung hier online für 15 €. Für Betriebe bieten wir beides digital an.
Weiterführende Themen
- Gesundheitszeugnis – einfach erklärt
- Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
- Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
- Wer zahlt – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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