
PD Dr. med. Daniel Berthold
Verantwortlicher Arzt für die Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG bei das-Gesundheitszeugnis.de.
Über den ärztlichen Verantwortlichen
PD Dr. med. Daniel Berthold verantwortet bei das-Gesundheitszeugnis.de die ärztliche Belehrung zum Infektionsschutz – die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, die umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis" genannt wird. Als approbierter Arzt und Privatdozent stellt er sicher, dass die Schulungsinhalte fachlich korrekt, aktuell und rechtssicher vermittelt werden.
Warum eine ärztliche Leitung wichtig ist
Die Belehrung nach §43 IfSG ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft den Gesundheitsschutz Dritter – wer Speisen für viele Menschen zubereitet, trägt Verantwortung. Damit eine Online-Belehrung dem Weg über das Gesundheitsamt rechtlich gleichgestellt ist, müssen die Inhalte denselben fachlichen Standard erfüllen. Genau das sichert die ärztliche Leitung: Sie verantwortet, dass die vermittelten Tätigkeitsverbote nach §42 IfSG, die Hygieneregeln und die Wissensprüfung dem aktuellen Stand entsprechen. Für ein Gesundheitsthema ist das kein Beiwerk, sondern die Grundlage der Anerkennung.
Wofür er steht
Die Online-Belehrung folgt denselben gesetzlichen Vorgaben wie die Belehrung beim Gesundheitsamt. Unter ärztlicher Leitung werden die vorgeschriebenen Inhalte – Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach §42 IfSG sowie die Verpflichtungen nach §43 IfSG – vermittelt und per Wissensprüfung abgefragt. So ist das ausgestellte Zertifikat deutschlandweit anerkannt und der Bescheinigung des Gesundheitsamts gleichgestellt.
Fachliche Schwerpunkte
- Infektionsschutz und Belehrung nach §43 IfSG
- Lebensmittelhygiene und Personalhygiene in der Gastronomie
- Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach §42 IfSG
Ärztlich verantwortete Ratgeber
Alle Ratgeber-Artikel auf das-Gesundheitszeugnis.de entstehen unter dieser ärztlichen Verantwortung – zum Beispiel: