Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
Das Gesundheitszeugnis (offiziell: Belehrung nach §43 IfSG) ist Pflicht für alle, die beruflich mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Hier die komplette Übersicht.

Schnell-Check: Brauchst du eins?
Zwei kurze Fragen – und du weißt, ob die Belehrung nach §43 IfSG für dich Pflicht ist.
Was beschreibt deine Situation am besten?
Du brauchst es, wenn du arbeitest in:
- ✓ Gastronomie: Service, Küche, Spülküche, Aushilfen, Catering, Foodtrucks
- ✓ Bäckerei, Konditorei & Metzgerei: Produktion und Verkauf
- ✓ Lebensmittelhandel: Frischetheke, Käse-/Wurstabteilung, Obst- und Gemüseabteilung mit offener Ware
- ✓ Lieferdienste: Foodora, Lieferando, Uber Eats, Wolt — alle die Essen ausfahren
- ✓ Pflege & Kita: sofern Essen ausgegeben/zubereitet wird
- ✓ Großveranstaltungen: Oktoberfest, Festivals, Sportevents, Weihnachtsmärkte
- ✓ Schul- und Betriebsküchen, Mensen
- ✓ Hotellerie: Frühstücksservice, Bar, Roomservice
Du brauchst es NICHT, wenn:
- × Du nur verpackte Ware verkaufst (z.B. Kassiererin in der Tankstelle ohne Frischetheke)
- × Du in einem rein industriellen Lebensmittelbetrieb arbeitest, in dem das Personal nicht direkt mit unverpackten Lebensmitteln in Kontakt kommt
- × Deine Tätigkeit nichts mit Essen zu tun hat (Büro, Buchhaltung, Marketing — auch in Gastro-Unternehmen)
Auch für kurze Jobs und Aushilfen Pflicht
Das Gesundheitszeugnis ist auch bei Minijobs, Aushilfen und Praktika Pflicht — sobald du unverpackte Lebensmittel in die Hand nimmst, brauchst du es. Egal ob ein Wochenende auf dem Oktoberfest oder ein 3-monatiger Sommerjob in der Eisdiele.
Häufige Fragen
Brauche ich das Gesundheitszeugnis auch für ein Praktikum oder einen Probetag?
Ja. Die Belehrung nach §43 IfSG ist ab dem ersten Kontakt mit unverpackten Lebensmitteln Pflicht — auch bei Probearbeit, Praktikum, Minijob oder einem einzelnen Wochenend-Einsatz.
Ist das Gesundheitszeugnis dasselbe wie ein Führungszeugnis?
Nein. Das Führungszeugnis kommt vom Bundesamt für Justiz und listet Vorstrafen. Das Gesundheitszeugnis ist die Infektionsschutz-Belehrung nach §43 IfSG für die Arbeit mit Lebensmitteln — zwei völlig verschiedene Dokumente.
Wie schnell bekomme ich ein Gesundheitszeugnis, wenn ich es kurzfristig brauche?
Online in rund 10 Minuten: Belehrung ansehen, Verständnisfragen beantworten, Ausweis kurz zeigen — das Zertifikat kommt sofort als PDF per E-Mail. Beim Gesundheitsamt wartest du je nach Stadt mehrere Tage bis Wochen auf einen Termin.
Was passiert, wenn ich ohne Gesundheitszeugnis arbeite?
Dein Arbeitgeber darf dich ohne Erstbelehrung nicht mit Lebensmitteln arbeiten lassen — bei Kontrollen drohen dem Betrieb Bußgelder. Deshalb verlangen Arbeitgeber den Nachweis vor dem ersten Arbeitstag.
Du brauchst eines? Hol es dir online — in 10 Minuten.
25 € einmalig · ärztlich geprüft · deutschlandweit anerkannt.
Jetzt starten →