Wie lange ist mein Gesundheitszeugnis gültig?

Kurze Antwort: Die Erstbelehrung ist ein Leben lang gültig. Die Folgebelehrung musst du alle 2 Jahre wiederholen — und sie wird vom Arbeitgeber organisiert.

Erstbelehrung: einmal im Leben

Die Bescheinigung nach §43 IfSG wird einmalig vor deinem ersten Job mit Lebensmittelkontakt ausgestellt und ist unbegrenzt gültig. Du brauchst sie nicht erneut — auch nicht bei Jobwechsel oder mehrjähriger Pause.

Wichtige Ausnahme: Bei Berufsstart darf die Erstbelehrung nicht älter als 3 Monate sein. Wenn du also vor 2 Jahren ein Gesundheitszeugnis gemacht hast und jetzt erstmals damit arbeitest, brauchst du eine neue.

Folgebelehrung: alle 2 Jahre

Während deiner Beschäftigung muss dein Arbeitgeber dich alle 24 Monate erneut belehren. Die Folgebelehrung ist:

Erstbelehrung vs. Folgebelehrung im Überblick

Erstbelehrung
  • Gültigkeit: unbegrenzt, ein Leben lang
  • Wer macht sie: du selbst, vor dem ersten Job
  • Wo: Gesundheitsamt oder online nach §43 IfSG
  • Kosten: einmalig (online 25 €)
  • Zu beachten: bei Berufsstart max. 3 Monate alt
Folgebelehrung
  • Gültigkeit: jeweils 2 Jahre
  • Wer macht sie: der Arbeitgeber belehrt dich
  • Wo: intern im Betrieb
  • Kosten: trägt der Arbeitgeber
  • Zu beachten: nur während der Beschäftigung

Sonderfälle

Bei Jobwechsel

Du brauchst kein neues Zertifikat. Zeige dem neuen Arbeitgeber deine bestehende Bescheinigung — die Folgebelehrungen sind im Anschluss seine Pflicht.

Bei längerer Pause / Wiedereinstieg

Wenn deine letzte Folgebelehrung mehr als 2 Jahre her ist, muss der neue Arbeitgeber eine erneute Folgebelehrung durchführen — die Erstbelehrung bleibt aber gültig.

Bei Zertifikat verloren

Wir können dir dein Zertifikat erneut per E-Mail zusenden — die Referenznummer ist in unserem System gespeichert. Kein neuer Kauf nötig. Mehr dazu: Gesundheitszeugnis verloren – was tun?

Für Betreiber & Selbstständige

Wer selbst einen Betrieb mit Lebensmittelkontakt führt oder als Selbstständige:r arbeitet (z. B. Catering, Marktstand, Foodtruck), braucht die Erstbelehrung genauso. Als Betreiber bist du zusätzlich verpflichtet, deine Mitarbeitenden alle 2 Jahre zu belehren und das nachweisbar zu dokumentieren.

Gilt mein Gesundheitszeugnis im Ausland?

Die §43-Belehrung ist eine deutsche Regelung und gilt in ganz Deutschland. Andere Länder haben eigene Vorschriften – innerhalb der EU wird ein gleichwertiger Nachweis aber häufig anerkannt. Für eine Tätigkeit im Ausland erkundige dich am besten direkt bei der dort zuständigen Behörde.

Drei häufige Irrtümer zur Gültigkeit

„Mein Gesundheitszeugnis läuft nach 2 Jahren ab."

Falsch. Die Erstbelehrung läuft nie ab. Die 2-Jahres-Frist betrifft nur die Folgebelehrung, die der Arbeitgeber während der Beschäftigung wiederholt.

„Bei einem neuen Job brauche ich ein neues Zertifikat."

Falsch. Deine Erstbelehrung gilt bundesweit und arbeitgeberübergreifend – einfach beim neuen Arbeitgeber vorlegen.

„Das Online-Zertifikat ist kürzer gültig als das vom Amt."

Falsch. Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist inhaltlich und rechtlich identisch – die Gültigkeit ist dieselbe, egal wo sie ausgestellt wurde.

Häufige Fragen zur Gültigkeit

Läuft mein Gesundheitszeugnis ab?

Nein. Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist zeitlich unbegrenzt gültig und läuft nie ab. Nur die Folgebelehrung muss während der Beschäftigung alle 2 Jahre wiederholt werden – das organisiert dein Arbeitgeber.

Muss ich bei einem Jobwechsel ein neues Gesundheitszeugnis machen?

Nein. Deine Erstbelehrung gilt bundesweit und arbeitgeberübergreifend. Du legst sie einfach beim neuen Arbeitgeber vor; die weiteren Folgebelehrungen übernimmt dann er.

Mein Zertifikat ist älter als 3 Monate – darf ich damit anfangen?

Nur wenn du in der Zwischenzeit bereits damit gearbeitet hast. Beim allerersten Berufsstart darf die Erstbelehrung nicht älter als 3 Monate sein. Hast du sie vor Jahren gemacht und arbeitest jetzt erstmals damit, brauchst du eine neue.

Ist das Online-Zertifikat genauso lange gültig wie das vom Gesundheitsamt?

Ja. Die Erstbelehrung ist inhaltlich und rechtlich identisch – egal ob beim Amt oder online nach §43 IfSG ausgestellt. Die Gültigkeit ist in beiden Fällen unbegrenzt.

Weiterführende Themen

Noch kein Gesundheitszeugnis? Mach es jetzt online.

25 € einmalig · ein Leben lang gültig · in 10 Minuten erledigt.

Jetzt starten →
Jetzt Gesundheitszeugnis erhaltenIn 10 Min · ärztlich geprüft · sofort als PDF