Grundlagen

Hygienepass – was ist das & wie bekommst du ihn? (§ 43 IfSG)

PD Dr. med. Daniel Berthold Fachlich verantwortet· 3 Min Lesezeit·Aktualisiert: 4.11.2026

Einen „Hygienepass“ stellt keine Behörde aus. Verlangt dein neuer Arbeitgeber einen, meint er die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG, die die meisten als Gesundheitszeugnis kennen. Du bekommst sie beim Gesundheitsamt oder online bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt.

Warum alle „Hygienepass“ sagen

Bis 2001 gab es das amtsärztliche Gesundheitszeugnis mit Untersuchung – ein Dokument, das man wie einen Pass vorzeigen konnte. Daraus wurden im Sprachgebrauch viele Namen: Hygienepass, Hygieneausweis, Gesundheitspass oder „rote Karte“. Rechtlich ersetzt wurden sie alle durch die Belehrung nach § 43 IfSG: Statt einer Untersuchung steht heute das Wissen über Hygiene, Krankheitssymptome und Tätigkeitsverbote im Mittelpunkt.

Wer den Hygienepass braucht

Sobald du gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitest, brauchst du die Belehrung vor dem ersten Arbeitstag – ob in Küche, Service, Bäckerei, Imbiss, im Catering oder als Aushilfe und Minijobber. Auch Schüler- und Ferienjobs im Lebensmittelbereich fallen darunter.

So bekommst du deinen „Hygienepass“ online

  • Kurzes Schulungsvideo zu Hygiene, Krankheiten und Tätigkeitsverboten ansehen
  • Ein paar Verständnisfragen beantworten (so sehen die Testfragen aus)
  • Identität per Ausweis bestätigen
  • Bescheinigung als PDF erhalten

Online dauert das etwa zehn Minuten und kostet 25 €; die Belehrung führt PD Dr. med. Daniel Berthold durch, vom Gesundheitsamt Starnberg mit Belehrungen nach § 43 IfSG beauftragt. Auf dem Dokument steht dann „Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG“, genau das, was dein Arbeitgeber mit „Hygienepass“ meint. Beim Gesundheitsamt bekommst du dieselbe Bescheinigung mit Termin; die Gebühr legt jede Kommune selbst fest (Gebührentabelle im Pfeiler Gesundheitszeugnis).

Häufige Fragen

Wo kann ich einen Hygienepass beantragen? Einen offiziellen „Hygienepass“ gibt es nicht; gemeint ist die Bescheinigung nach § 43 IfSG (Gesundheitszeugnis). Die bekommst du mit Termin beim Gesundheitsamt oder online bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt.

Was kostet der Hygienepass? Online 25 €. Beim Gesundheitsamt legt jede Kommune die Gebühr selbst fest; die Beträge je Stadt stehen in der Gebührentabelle im Pfeiler Gesundheitszeugnis.

Wie lange ist der Hygienepass gültig? Die Erstbelehrung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Dein Arbeitgeber muss dich lediglich alle zwei Jahre intern nachbelehren und das dokumentieren.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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