Belehrung nach § 43 IfSG – nach Terminvereinbarung im Landkreis Starnberg
Nicht jeder möchte die Belehrung online machen, und viele Betriebe lassen ihr Team lieber gemeinsam belehren. Deshalb gibt es sie im Landkreis Starnberg auch persönlich: PD Dr. med. Daniel Berthold, vom Gesundheitsamt Starnberg nach § 43 IfSG beauftragt, belehrt nach Termin in unseren Räumen oder direkt bei Ihnen im Betrieb.
Zwei Wege zur Belehrung vor Ort
Termin in unseren Räumen
Für einzelne Personen und kleine Gruppen. Belehrung nach Terminvereinbarung in geeigneten Räumlichkeiten im Landkreis Starnberg, die Bescheinigung gibt es direkt im Anschluss.
Bei Ihnen im Betrieb
Für Betriebe mit mehreren Mitarbeitenden. Wir kommen zu Ihnen und belehren das ganze Team an einem Termin – ohne Anfahrt für Ihre Leute, alle Bescheinigungen am selben Tag.
Für wen das gedacht ist
Für alle Betriebe im Landkreis Starnberg, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird. Die Erstbelehrung ist vor dem ersten Arbeitstag Pflicht und gilt danach zeitlich unbegrenzt.
- Gastronomie & Hotellerie
- Bäckereien & Metzgereien
- Lebensmittelhandel
- Küchen in Kitas, Schulen & Pflege
- Catering & Lieferdienste
- Vereinsfeste & Veranstaltungen
So läuft es ab
- 1Anfrage
Sie schreiben uns, wie viele Personen belehrt werden sollen, ob wir zu Ihnen kommen oder Sie zu uns, und welcher Zeitraum passt.
- 2Termin & Konditionen
Sie bekommen Terminvorschläge und ein kurzes Angebot. Eine Antwort genügt, dann steht der Termin.
- 3Belehrung
Dr. Berthold belehrt die Teilnehmenden persönlich über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach § 42 IfSG und die Pflichten nach § 43 IfSG – mit Zeit für Fragen.
- 4Bescheinigung
Jede belehrte Person erhält ihre Bescheinigung über die Erstbelehrung, mit dem Vermerk der Beauftragung durch das Gesundheitsamt Starnberg.
Rechtliche Grundlage
Die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz führt das Gesundheitsamt durch oder ein von ihm beauftragter Arzt. Das Landratsamt Starnberg hat PD Dr. med. Daniel Berthold mit der Durchführung von Belehrungen im Landkreis beauftragt und führt ihn öffentlich in seiner Liste der beauftragten Ärztinnen und Ärzte. Die Bescheinigung ist bundesweit gültig.
Termin anfragen
Schreiben Sie uns kurz, wie viele Personen belehrt werden sollen und ob wir zu Ihnen kommen oder Sie zu uns. Sie erhalten umgehend Terminvorschläge und die Konditionen.
support@das-gesundheitszeugnis.deAnsprechpartner: PD Dr. med. Daniel Berthold
Dieselbe Belehrung gibt es auch online: rund 10 Minuten, rund um die Uhr, Bescheinigung sofort per E-Mail – rechtlich gleichwertig.
Häufige Fragen
Wer führt die Belehrung durch?
PD Dr. med. Daniel Berthold. Das Gesundheitsamt Starnberg (Landratsamt) hat ihn nach § 43 IfSG mit der Durchführung von Belehrungen beauftragt und führt ihn in seiner Liste der beauftragten Ärzte.
Kommen Sie auch direkt in unseren Betrieb?
Ja. Im Landkreis Starnberg belehren wir Ihr Team auf Wunsch bei Ihnen vor Ort – zum Beispiel vor der Eröffnung, zum Saisonstart oder wenn mehrere neue Kräfte gleichzeitig anfangen.
Was bekommen die Teilnehmer in die Hand?
Die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 IfSG. Sie ist zeitlich unbegrenzt gültig, wird bundesweit anerkannt und gehört der belehrten Person – auch bei einem späteren Jobwechsel.
Was kostet die Belehrung vor Ort?
Das hängt von Teilnehmerzahl und Ort ab. Nennen Sie uns beides kurz, Sie erhalten umgehend ein Angebot mit Terminvorschlägen.
Geht das auch online?
Ja. Wer nicht auf einen Termin warten möchte oder außerhalb des Landkreises wohnt, macht die Belehrung in rund 10 Minuten online – mit demselben, rechtlich gleichwertigen Nachweis.