Testfragen zur Belehrung nach §43 IfSG – mit Antworten
Vor der Belehrung nach §43 IfSG – egal ob sie Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung oder Lebensmittelbelehrung genannt wird – fragen sich viele: Muss ich eine Prüfung bestehen? Die kurze Antwort: Es gibt ein paar Verständnisfragen, aber keine Prüfung, durch die man „durchfallen“ kann. Hier sind die typischen Testfragen mit Antworten, damit du entspannt vorbereitet bist.
Frage 1: Bei welchen Krankheiten darfst du nicht mit Lebensmitteln arbeiten?
Ein Tätigkeitsverbot gilt insbesondere bei Salmonellen, Typhus und Paratyphus, Cholera, bakterieller Ruhr (Shigellen), EHEC sowie Virushepatitis A oder E – und generell bei ansteckendem Durchfall oder Erbrechen. Auch wer diese Erreger ausscheidet, ohne sich krank zu fühlen, darf nicht mit offenen Lebensmitteln umgehen.
Frage 2: Welche Symptome musst du ernst nehmen?
Durchfall, Erbrechen, hohes Fieber, Gelbfärbung von Haut oder Augen (Hinweis auf Hepatitis) sowie infizierte, nässende oder eitrige Wunden an Händen und Unterarmen. Bei diesen Anzeichen gilt: nicht mit Lebensmitteln arbeiten und ärztlich abklären lassen.
Frage 3: Was tust du, wenn du während der Arbeit Durchfall bekommst?
Die Tätigkeit mit Lebensmitteln sofort beenden und den Arbeitgeber informieren – dazu bist du gesetzlich verpflichtet. Der Arbeitgeber muss dann dafür sorgen, dass du vorerst nicht mehr mit offenen Lebensmitteln in Kontakt kommst.
Frage 4: Darfst du mit einer kleinen Schnittwunde am Finger weiterarbeiten?
Nur, wenn die Wunde sauber ist und mit einem wasserdichten Pflaster (idealerweise plus Fingerling oder Handschuh) vollständig abgedeckt wird. Infizierte oder nässende Wunden sind dagegen tabu – über sie gelangen Keime wie Staphylokokken leicht in Lebensmittel.
Frage 5: Warum ist Händewaschen nach jedem Toilettengang Pflicht?
Weil viele Erreger (z. B. Salmonellen, Noroviren, Hepatitis A) über kleinste Stuhlreste an den Händen auf Lebensmittel übertragen werden – die klassische fäkal-orale Schmierinfektion. Gründliches Waschen mit Seife und anschließendes Abtrocknen mit Einmalhandtüchern unterbricht diesen Weg.
Frage 6: Was sind leicht verderbliche Lebensmittel?
Zum Beispiel Fleisch und Geflügel, Fisch und Meeresfrüchte, Milch und Milchprodukte, Eiprodukte, Feinkostsalate, Speiseeis sowie nicht durchgebackene Backwaren mit Cremefüllung. Wer damit gewerblich umgeht, braucht die Belehrung – hier steht, wer genau.
Frage 7: Wie lange gilt die Erstbelehrung – und was kommt danach?
Die Erstbelehrung ist unbegrenzt gültig. Danach muss dich dein Arbeitgeber alle zwei Jahre intern nachbelehren und das dokumentieren – die sogenannte Infektionsschutzunterweisung oder Folgebelehrung.
So läuft der Test bei der Online-Belehrung
In unserer Online-Erstbelehrung schaust du ein kurzes Schulungsvideo, das genau diese Themen behandelt – die anschließenden Verständnisfragen beantwortest du damit problemlos. Falls doch mal etwas nicht sitzt, kannst du die Fragen einfach wiederholen. Zertifikat sofort als PDF, unter ärztlicher Leitung, einmalig 25 €.
Weiterführende Themen
- Gesundheitszeugnis – einfach erklärt
- Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
- Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
- Wer zahlt – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Dein Gesundheitszeugnis nach §43 IfSG bekommst du komplett online in rund 10 Minuten – ärztlich geprüft und deutschlandweit anerkannt. Einmalig 25 €, ohne Termin beim Gesundheitsamt. Jetzt online starten
Jetzt dein Gesundheitszeugnis machen — in 10 Minuten online.
25 € einmalig · ärztliche Leitung · deutschlandweit anerkannt · lebenslang gültig.
Jetzt für 25 € starten →✓ Sofort als PDF · ✓ 12.480+ Zertifikate ausgestellt · ✓ in 12 Sprachen
Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
Mehr über den Autor