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Lebensmittelbelehrung online – §43 IfSG in 10 Minuten

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·6.7.2026
Gesundheitszeugnis online — in 10 Minuten, 25 €
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„Lebensmittelbelehrung" sagt eigentlich am klarsten, worum es geht: eine Belehrung für alle, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten. Gemeint ist damit die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz – dasselbe Dokument, das umgangssprachlich Gesundheitszeugnis, Hygieneausweis oder rote Karte heißt.

Lebensmittelbelehrung vs. Hygieneschulung – der Unterschied

Zwei Pflichten werden hier oft verwechselt: Die Lebensmittelbelehrung nach §43 IfSG machst du einmalig vor deinem ersten Arbeitstag – sie gehört dir und bleibt unbegrenzt gültig. Die Hygieneschulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) organisiert dagegen dein Betrieb regelmäßig intern für sein Team. Wer einen neuen Job antritt und einen Nachweis vorlegen soll, braucht fast immer die §43-Belehrung.

Wer die Lebensmittelbelehrung braucht

Alle, die gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen: in Küche und Service, an Frische- und Verkaufstheken, in Bäckerei, Metzgerei, Imbiss und Catering, in Kantinen und Kitas – vom Minijob über den Ferienjob bis zur Festanstellung. Der Arbeitgeber muss sich die Bescheinigung vor Arbeitsbeginn vorlegen lassen.

So machst du die Lebensmittelbelehrung online

Statt auf einen Termin beim Gesundheitsamt zu warten, erledigst du die Belehrung digital: Schulungsvideo ansehen (in 12 Sprachen), Wissensfragen beantworten, Identität per Ausweis bestätigen – die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail. Deutschlandweit anerkannt, einmalig 25 €.

Häufige Fragen

Ist die Lebensmittelbelehrung dasselbe wie das Gesundheitszeugnis? Ja. Beide Begriffe meinen die Erstbelehrung nach §43 IfSG. Lebensmittelbelehrung ist die beschreibende Bezeichnung, Gesundheitszeugnis der umgangssprachliche Klassiker.

Was kostet die Lebensmittelbelehrung? Online einmalig 25 € inklusive Mehrwertsteuer – ohne Termin, mit sofortigem PDF-Zertifikat, das unbegrenzt gültig bleibt.

Reicht die Online-Lebensmittelbelehrung für meinen Arbeitgeber? Ja. Die Belehrung erfolgt nach §43 IfSG unter ärztlicher Leitung und ist bundesweit anerkannt – genauso wie die Bescheinigung vom Gesundheitsamt.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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