Werden Sie Partnerarzt — verdienen Sie an jeder Belehrung mit.
Belehrungen nach §43 IfSG laufen bei uns digital — durchgeführt von Ärzten, die dafür vom Gesundheitsamt beauftragt sind. Als Partnerarzt begleiten Sie diese Belehrungen über unsere Plattform und erhalten eine Vergütung pro ausgestelltem Zertifikat. Sie müssen nichts einrichten: melden, kennenlernen, loslegen.
Vergütung pro Zertifikat
Sie erhalten für jede ärztlich begleitete Belehrung eine transparente Vergütung — monatlich abgerechnet, ohne Mindestlaufzeit.
Kein Zeitaufwand im Alltag
Die Plattform übernimmt Kurs, Wissensprüfung, Identitätscheck und Zertifikat-Versand. Ihre ärztliche Begleitung fügt sich in Ihren Alltag ein — ohne Sprechstunde, ohne Termine mit Teilnehmern.
Wir richten alles ein
Sie brauchen keine Technik, keine Software, keine Vorbereitung. Nach einem kurzen Gespräch konfigurieren wir alles für Sie — Sie bekommen einen fertigen Zugang.
In drei Schritten zum Partnerarzt
Der gesamte Aufwand auf Ihrer Seite: eine E-Mail und ein 20-Minuten-Gespräch.
Kurz melden
Schreiben Sie uns eine formlose E-Mail — Name, Fachrichtung, Bundesland und ob bereits eine Beauftragung des Gesundheitsamts (§43 IfSG) vorliegt.
Kennenlern-Termin
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit Terminvorschlägen für ein kurzes Video-Gespräch (ca. 20 Minuten) — dort klären wir auch die Beauftragung durch das Gesundheitsamt.
Wir richten alles ein
Vertrag, Plattform-Zugang, Abläufe — alles kommt fertig von uns. Danach begleiten Sie Belehrungen und verdienen pro Zertifikat.
Wir übernehmen
- Plattform, Kursinhalte und Technik
- Identitätsprüfung und Zertifikat-Erstellung
- Teilnehmer-Support in 12 Sprachen
- Abrechnung und monatliche Auszahlung
- Komplette Einrichtung Ihres Zugangs
Sie bringen mit
- Beauftragung durch das Gesundheitsamt für Belehrungen nach §43 Abs. 1 IfSG (gesetzliche Voraussetzung)
- Ein kurzes Kennenlern-Gespräch (ca. 20 Min)
- Laptop oder Tablet mit Internet — mehr nicht
Fachrichtung egal — entscheidend ist die Beauftragung durch das Gesundheitsamt. Noch keine Beauftragung? Melden Sie sich trotzdem — wir klären im Gespräch, ob und wie eine Beauftragung in Ihrem Fall möglich ist.

Sie arbeiten mit Kollegen — nicht mit einem anonymen Portal.
Die Plattform steht unter der ärztlichen Leitung von PD Dr. med. Daniel Berthold (Bayerische Landesärztekammer & Kassenärztliche Vereinigung Bayerns). Abläufe, Inhalte und Qualitätssicherung sind von Ärzten für Ärzte gemacht — im Kennenlern-Gespräch sprechen Sie direkt mit dem Team, nicht mit einem Vertrieb.
Häufige Fragen
Wer kann Partnerarzt werden?+
Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die vom Gesundheitsamt für die Durchführung von Belehrungen nach §43 Abs. 1 IfSG beauftragt sind — das ist die gesetzliche Voraussetzung. Vorerfahrung mit Online-Plattformen ist nicht nötig; wir richten alles ein und erklären den Ablauf im Kennenlern-Gespräch.
Ich bin noch nicht vom Gesundheitsamt beauftragt — geht es trotzdem?+
Ohne Beauftragung durch das Gesundheitsamt dürfen Sie die Belehrung nach §43 IfSG nicht durchführen — sie ist zwingende Voraussetzung. Melden Sie sich trotzdem gern: Im Kennenlern-Gespräch klären wir, ob und wie eine Beauftragung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden kann.
Wie viel Zeit muss ich investieren?+
Den Aufwand bestimmen Sie. Die Plattform automatisiert Kurs, Prüfung und Zertifikat-Versand — Ihre Rolle ist die ärztliche Begleitung und Qualitätssicherung der Belehrungen. Es gibt keine Mindestzeiten und keine Patiententermine.
Wie funktioniert die Vergütung?+
Sie erhalten eine feste Vergütung pro ausgestelltem Zertifikat, das unter Ihrer ärztlichen Begleitung erstellt wurde. Die Abrechnung erfolgt monatlich und transparent — Details besprechen wir im Kennenlern-Gespräch.
Was muss ich technisch mitbringen?+
Nichts außer einem Laptop oder Tablet mit Internetzugang. Plattform, Inhalte, Support und Abrechnung stellen wir — Sie bekommen einen fertig eingerichteten Zugang.
Bin ich vertraglich gebunden?+
Die Zusammenarbeit ist flexibel und ohne Mindestlaufzeit gestaltet. Alle Konditionen legen wir vor dem Start transparent in einer Kooperationsvereinbarung fest.
Wie ist die Verantwortung und Haftung geregelt?+
Klar getrennt: Die Plattform verantwortet Technik, Organisation, Identitätsprüfung und Dokumentation. Die ärztliche Verantwortung für die Belehrung liegt — wie gesetzlich vorgesehen — bei Ihnen als beauftragtem Arzt. Die genaue Abgrenzung halten wir transparent in der Kooperationsvereinbarung fest und besprechen sie im Kennenlern-Gespräch.
Wie viele Belehrungen kommen auf mich zu?+
Das Volumen richtet sich nach der Nachfrage auf der Plattform und Ihrer Verfügbarkeit — es gibt kein Mindestvolumen und keine Verpflichtung. Im Kennenlern-Gespräch zeigen wir Ihnen die aktuellen Zahlen und Sie entscheiden, in welchem Umfang Sie einsteigen.
Interesse? Eine E-Mail genügt.
Schreiben Sie uns formlos — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit Terminvorschlägen für ein unverbindliches Kennenlernen. Alles Weitere richten wir für Sie ein.
info@das-gesundheitszeugnis.deBetreff „Partnerarzt werden" — Name, Fachrichtung, Bundesland und Ihr Beauftragungs-Status (§43 IfSG) genügen.