Ratgeber

Infektionsschutzbelehrung: Fragen und Antworten (§43 IfSG)

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·Aktualisiert: 19.7.2026
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Die Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG wirft vor dem ersten Job mit Lebensmitteln immer dieselben Fragen auf: Was wird eigentlich gefragt? Muss ich lernen? Kann ich durchfallen? Hier die Antworten — kompakt, und unten das Quiz zum Ausprobieren.

Die häufigsten Fragen — kurz beantwortet

Was ist die Infektionsschutzbelehrung? Die gesetzliche Erstbelehrung für alle, die gewerblich mit offenen Lebensmitteln arbeiten (§43 IfSG). Umgangssprachlich: Gesundheitszeugnis.

Was wird gefragt? Nach dem Schulungsvideo kommen Verständnisfragen zu drei Themen: Tätigkeitsverbote bei bestimmten Krankheiten (§42), persönliche Hygiene, Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Beispiele: „Darfst du mit Durchfall arbeiten?“ (nein), „Was tun bei einer Schnittwunde?“ (wasserdicht abdecken), „Wie lange gilt die Belehrung?“ (unbegrenzt).

Muss ich vorher lernen? Nein. Alles, was gefragt wird, steht im Video davor. Vorwissen ist nicht nötig.

Kann ich durchfallen? Nein. Falsche Antworten werden wiederholt — es ist eine Belehrung, keine Prüfung.

Wie lange dauert es? Online rund 10 Minuten: Video, Fragen, Ausweis-Check, PDF per E-Mail.

Wie lange gilt sie? Unbegrenzt. Der Arbeitgeber muss alle 2 Jahre intern nachbelehren (Folgebelehrung).

Was kostet sie? Online 25 € einmalig; beim Gesundheitsamt je nach Stadt 13–49 € plus Termin.

Selbsttest

Unten findest du das interaktive Quiz mit den typischen Fragen — fachlich identisch zur echten Belehrung. Mehr Übungsfragen: Testfragen der Belehrung und Hygienebelehrung Testfragen.

Weiterführende Themen

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Frage 1 / 10

Bei welchen Beschwerden dürfen Sie NICHT mit offenen Lebensmitteln arbeiten?

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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