Gesundheitszeugnis beantragen: Ablauf, Kosten & Fristen
„Wo beantrage ich eigentlich ein Gesundheitszeugnis?" – diese Frage stellt sich fast jeder, der neu in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich anfängt. Wichtig zu wissen: Hinter dem Gesundheitszeugnis steckt kein Antrag im klassischen Sinn und keine ärztliche Untersuchung, sondern die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz. „Beantragen" heißt hier also schlicht: die Belehrung durchlaufen und die Bescheinigung erhalten.
Wo kann man das Gesundheitszeugnis beantragen?
Es gibt zwei Wege, die beide rechtlich gleichwertig sind:
- Beim Gesundheitsamt: Du vereinbarst einen Termin, erscheinst persönlich und nimmst an einer Belehrung teil. Klassisch, aber oft mit Wochen Wartezeit verbunden.
- Online bei einem anerkannten Anbieter: Du durchläufst dieselbe §43-Belehrung am Laptop oder Handy und bekommst das Zertifikat sofort. Kein Termin, keine Anfahrt.
So läuft es ab
Unabhängig vom Weg ist der Inhalt gleich: Du wirst über Hygiene, ansteckende Krankheiten und Tätigkeitsverbote belehrt und bestätigst anschließend, dass du die Inhalte verstanden hast. Online sind es vier Schritte – Schulungsvideo, Verständnisfragen, Ausweis-Identifizierung, Zertifikat als PDF.
Was kostet die Beantragung?
Beim Gesundheitsamt fallen je nach Stadt rund 25–35 € an, dazu kommen Weg und Wartezeit. Online erledigst du die Erstbelehrung für einmalig 25 € inklusive MwSt. – planbar und ohne versteckte Kosten. In der Praxis trägt die personengebundene Erstbelehrung meist der Arbeitnehmer, viele Betriebe übernehmen sie aber freiwillig.
Fristen, die du kennen solltest
Die Bescheinigung der Erstbelehrung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Zwei Dinge solltest du beachten: Bei Arbeitsbeginn darf sie nicht älter als drei Monate sein, und während der Beschäftigung muss dein Arbeitgeber alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durchführen.
Welche Unterlagen brauchst du?
Die gute Nachricht: fast keine. Für die Online-Belehrung reichen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (für die Identitätsprüfung) und eine E-Mail-Adresse, an die das Zertifikat geschickt wird. Ärztliche Atteste, Passfotos oder Formulare vom Arbeitgeber sind NICHT nötig – das Gesundheitszeugnis ist eine Belehrung, keine Untersuchung. Beim Gesundheitsamt gilt dasselbe: Ausweis mitbringen, Gebühr zahlen, fertig.
Gesundheitszeugnis beantragen in deiner Stadt
Die Erstbelehrung ist bundesweit einheitlich geregelt – online kannst du sie von überall aus machen, egal ob du in München, Berlin, Hamburg oder auf dem Land wohnst. Wenn du wissen willst, wie die Lage bei deinem örtlichen Gesundheitsamt aussieht (Wartezeiten, Anfahrt, Gebühren), findest du im Ratgeber eigene Seiten für alle deutschen Großstädte und Bundesländer – inklusive der Frage, ob sich der Amtsweg bei dir überhaupt lohnt.
Der schnellste Weg
Wenn es schnell gehen muss – etwa weil die erste Schicht schon nächste Woche ansteht – ist der Online-Weg klar im Vorteil. Bei uns beantragst und absolvierst du die §43-Erstbelehrung in einem Durchgang: rund 10 Minuten, ärztlich geprüft, deutschlandweit anerkannt, Zertifikat sofort als PDF für einmalig 25 €.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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