Ratgeber

Gesundheitszeugnis fürs Volksfest – Festzelt, Schützenfest & Co.

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·Aktualisiert: 19.7.2026
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Frühlingsfest, Schützenfest, Herbstfest, Cannstatter Wasen oder das Volksfest in deiner Stadt: Überall dort werden jedes Jahr tausende Aushilfen eingestellt — Festzelt-Bedienungen, Schankkellner, Grill- und Imbisspersonal. Und fast alle brauchen vor der ersten Schicht dasselbe Dokument: die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, das Gesundheitszeugnis.

Wer auf dem Volksfest die Belehrung braucht

Die Pflicht knüpft an den Umgang mit Lebensmitteln an, nicht an den Vertrag. Belehrung brauchen deshalb: Bedienungen, die Hendl, Haxen und Brotzeiten servieren, das Team am Grill- und Imbissstand, Personal an Ausschank und Schänke, Verkäufer an Süßwaren-, Mandel- und Crêpes-Ständen sowie Küchen- und Spülkräfte im Festzelt. Auch wer nur für die Festwoche als Aushilfe oder Minijobber anheuert, fällt unter §43 — genau wie beim Oktoberfest oder auf der Kirmes.

Kurzfristig eingestellt? So klappt es noch rechtzeitig

Festwirte und Schausteller stellen oft erst wenige Tage vor Festbeginn ein. Wichtig: Bei Arbeitsbeginn darf die Erstbelehrung nicht älter als 3 Monate sein — wer noch keine hat, muss sie also kurz vor dem Fest machen. Online geht das ohne Termin: Schulungsvideo ansehen, Verständnisfragen beantworten, Ausweis bestätigen — nach rund 10 Minuten kommt das Zertifikat als PDF aufs Handy. Ideal, wenn der Festwirt den Nachweis „bis morgen“ sehen will. Einmal gemacht, gilt die Erstbelehrung übrigens unbegrenzt — auch für das nächste Fest und den nächsten Job.

Vereinszelt und Ehrenamt: die Ausnahme

Wer nicht gewerblich arbeitet, sondern einmalig ehrenamtlich beim Fest des eigenen Vereins mithilft, braucht in der Regel keine Belehrung nach §43 — die Details und Grenzfälle erklärt unser Ratgeber zum Ehrenamt und Vereinsfest. Sobald aber ein Festwirt, Caterer oder Schausteller dich bezahlt beschäftigt, gilt die Pflicht ohne Ausnahme.

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PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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