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Ratgeber

Gesundheitszeugnis für Oktoberfest & Wiesn-Job

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·6.7.2026
Gesundheitszeugnis online — in 10 Minuten, 25 €
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Ein Job auf dem Oktoberfest gehört zu den lukrativsten Saison-Jobs in Deutschland – Bedienungen, Schankkräfte, Küchen- und Standpersonal werden jedes Jahr zu Zehntausenden gesucht, und die Bewerbungsphase läuft schon ab Juli. Was viele erst beim Vertragsgespräch erfahren: Ohne Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (das „Gesundheitszeugnis") darfst du in Festzelt und Stand gar nicht erst anfangen.

Wer auf der Wiesn ein Gesundheitszeugnis braucht

Die Pflicht trifft alle, die mit Lebensmitteln arbeiten – und das sind auf einem Volksfest fast alle Rollen: Bedienungen, die Hendl und Brotzeiten servieren, Schankkellner am Ausschank, Küchen- und Spülpersonal in den Zelten, Verkäufer an Hendlbraterei, Fischsemmel-, Süßwaren- und Mandelständen. Festzelt-Wirte und Schausteller müssen die Bescheinigung vor deinem ersten Arbeitstag einsammeln und bei einer Kontrolle vorzeigen können – die Lebensmittelüberwachung ist auf der Wiesn traditionell streng unterwegs.

Wer ausschließlich ohne Lebensmittelkontakt arbeitet – etwa reine Garderobe oder Security – braucht die Belehrung in der Regel nicht.

Das Timing-Problem: Alle brauchen es gleichzeitig

Zwischen Zusage und Wiesn-Aufbau bleiben oft nur wenige Wochen – und genau dann wollen tausende andere Saisonkräfte in München denselben Amts-Termin. Die Online-Belehrung umgeht den Engpass komplett: Du machst sie heute in rund 10 Minuten am Handy, bekommst das ärztlich unterschriebene Zertifikat sofort als PDF und kannst es dem Wirt oder Schausteller noch am selben Tag schicken. Wie die Terminlage beim Amt vor Ort aussieht, liest du im Ratgeber Gesundheitszeugnis in München.

Gilt das auch für andere Volksfeste und Weihnachtsmärkte?

Ja – ob Cannstatter Wasen, Frühlingsfest, Dult oder Weihnachtsmarkt: Die Belehrungspflicht nach §43 IfSG gilt überall dort, wo du Speisen zubereitest, ausgibst oder verkaufst. Die Erstbelehrung machst du nur einmal – sie bleibt unbegrenzt gültig und deckt damit auch deinen nächsten Saison-Job ab.

In drei Punkten zusammengefasst

  • Pflicht: Praktisch jeder Wiesn-Job mit Speisen- oder Getränkekontakt braucht die Erstbelehrung vor dem ersten Arbeitstag.
  • Schnellster Weg: online, ca. 10 Minuten, sofortiges PDF – kein Amts-Termin in der überlaufenen Saison.
  • Einmal reicht: Die Bescheinigung gilt unbegrenzt, auch für spätere Volksfeste, Weihnachtsmärkte und Gastro-Jobs.

Weiterführende Themen

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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