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Gesundheitszeugnis für Ferienjob & Schülerjob

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·6.7.2026
Gesundheitszeugnis online — in 10 Minuten, 25 €
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Eisdiele, Bäckerei, Biergarten oder Supermarkt-Frischetheke – die beliebtesten Ferienjobs spielen sich fast alle im Lebensmittelbereich ab. Und genau dort gilt: Vor dem ersten Arbeitstag braucht auch ein Schüler die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, das umgangssprachliche „Gesundheitszeugnis". Viele Familien erfahren das erst, wenn der Betrieb kurz vor Ferienbeginn nach der Bescheinigung fragt.

Braucht mein Kind für den Ferienjob wirklich ein Gesundheitszeugnis?

Sobald der Job Kontakt zu offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln mitbringt: ja. Eis kugeln, Brötchen belegen, an der Theke ausgeben, in der Küche helfen – all das fällt unter die Belehrungspflicht, unabhängig davon, ob es ein Minijob, ein zweiwöchiger Ferienjob oder ein Schnupperpraktikum ist. Nur Tätigkeiten ganz ohne Lebensmittelkontakt (z. B. Regale mit verpackter Ware, Zeitungen austragen) bleiben außen vor.

Ab welchem Alter geht das?

Die Belehrung selbst kennt keine Altersgrenze – entscheidend ist das Jugendarbeitsschutzgesetz: Ferienjobs sind in der Regel ab 15 Jahren erlaubt (bis zu vier Wochen pro Jahr), leichte Tätigkeiten mit Einverständnis der Eltern teils ab 13. Die Online-Belehrung können auch Minderjährige absolvieren; alle Details dazu stehen im Ratgeber Gesundheitszeugnis für Minderjährige.

Knappe Ferien, volle Ämter: der Zeitfaktor

Ferienjobs werden oft kurzfristig zugesagt – und die Gesundheitsämter haben in den Ferienwochen selten spontane Termine frei. Online entfällt das komplett: Schulungsvideo ansehen, Fragen beantworten, Ausweis zeigen – nach rund 10 Minuten kommt das ärztlich unterschriebene Zertifikat als PDF und kann direkt an den Betrieb weitergeleitet werden. Es kostet einmalig 25 € und bleibt unbegrenzt gültig – es deckt also auch den Ferienjob im nächsten Sommer, den späteren Minijob im Studium und den ersten „richtigen" Gastro-Job ab.

Wer zahlt – Eltern, Schüler oder Betrieb?

Gesetzlich ist die Erstbelehrung Sache des Beschäftigten, also meist der Familie. Manche Betriebe übernehmen die 25 € aber oder erstatten sie mit dem ersten Lohn – nachfragen lohnt sich. Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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