Ratgeber

Gesundheitszeugnis für Minderjährige (unter 18)

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·Aktualisiert: 19.7.2026
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Viele junge Menschen starten ihren ersten Nebenjob in Café, Restaurant oder Eisdiele. Auch dann gilt: Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vorher die Erstbelehrung nach §43 IfSG – unabhängig vom Alter.

Gilt die Pflicht auch unter 18?

Ja. Schon Schülerjobs, Ferienjobs und Ausbildungen im Lebensmittelbereich fallen darunter. Das Gesundheitszeugnis muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen, egal ob du 16, 17 oder älter bist.

Worauf Minderjährige achten sollten

  • Einverständnis der Eltern: Bei Minderjährigen ist je nach Anbieter und Situation die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Kläre das am besten vorab mit deinen Eltern.
  • Jugendarbeitsschutz: Für unter 18-Jährige gelten zusätzlich die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes (z. B. zu Arbeitszeiten) – das betrifft den Job selbst, nicht die Belehrung.
  • Ausweisdokument: Für die Identitätsprüfung brauchst du ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

Ab welchem Alter ist ein Job mit Lebensmitteln möglich?

Die Belehrung nach §43 IfSG selbst hat keine Altersgrenze. Entscheidend ist, ab wann du überhaupt arbeiten darfst: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 15 Jahren unter bestimmten Bedingungen jobben (etwa im Ferienjob), Kinder zwischen 13 und 14 nur leichte, geeignete Tätigkeiten und ausschließlich mit Einwilligung der Eltern. Für den typischen Schüler- oder Ferienjob in Café, Eisdiele oder Imbiss gilt also: ab 15 in der Regel möglich – die Erstbelehrung machst du einfach vorher. Mehr zu kurzen Jobs: Gesundheitszeugnis für Minijob & Aushilfe.

So bekommst du es als Jugendliche:r

Der Ablauf ist derselbe wie für Erwachsene: kurzes Video, Wissensfragen, Ausweis-Verifizierung, Zertifikat als PDF. Online dauert das rund 10 Minuten und kostet einmalig 25 € – damit kann der erste Job pünktlich starten.

Weiterführende Themen

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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