Gesundheitszeugnis für Ausländer – auch ohne deutschen Pass
Ein großer Teil der Beschäftigten in der deutschen Gastronomie hat keinen deutschen Pass. Die Frage „Brauche ich dafür die deutsche Staatsangehörigkeit?" lässt sich klar beantworten.
Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle
Die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz gilt für alle, die in Deutschland gewerblich mit Lebensmitteln arbeiten – unabhängig von der Nationalität. Du brauchst also keinen deutschen Personalausweis und keine deutsche Herkunft.
Was du brauchst
- Ein gültiges Ausweisdokument zur Identitätsprüfung: Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel reichen aus.
- Verständnis der Inhalte: Damit die Belehrung wirksam ist, musst du die Schulungsinhalte verstehen. Genau deshalb sind Video und Wissensquiz bei uns in mehreren Sprachen verfügbar.
Mehrsprachig statt Sprachbarriere
Wer auf Deutsch noch nicht sicher ist, profitiert besonders vom Online-Weg: Du absolvierst die Schulung in deiner Muttersprache, in deinem Tempo, ohne Druck am Amtsschalter. Das Zertifikat selbst ist anschließend auf Deutsch ausgestellt und deutschlandweit anerkannt.
In welchen Sprachen die Belehrung verfügbar ist
Die Schulungsinhalte und die Wissensprüfung stehen bei uns in über 40 Sprachen zur Verfügung – darunter Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Rumänisch, Englisch, Persisch (Farsi), Kurdisch, Bulgarisch, Italienisch, Spanisch und Vietnamesisch. Du musst also nichts übersetzen lassen: Du wählst deine Sprache und gehst die Belehrung in deinem Tempo durch.
Häufige Sorgen – kurz beantwortet
- Gilt mein ausländischer Ausweis? Ja. Ein gültiger Reisepass, eine nationale ID-Karte oder dein Aufenthaltstitel reichen für die Identitätsprüfung.
- Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung? Nein – die Belehrung läuft in deiner Sprache, und dein Ausweis wird so akzeptiert, wie er ist.
- Wird mein Aufenthaltsstatus an Behörden gemeldet? Nein. Die Ausweisprüfung dient ausschließlich dazu, das Zertifikat eindeutig dir zuzuordnen – es ist kein Behördenvorgang zu deinem Aufenthalt.
Ein im Ausland gemachtes Gesundheitszeugnis?
Eine Belehrung aus deinem Heimatland wird in Deutschland in der Regel nicht anerkannt, weil die deutsche Belehrung nach §43 IfSG eigene, gesetzlich festgelegte Inhalte hat. Wenn du in Deutschland mit Lebensmitteln arbeiten willst, brauchst du die deutsche Erstbelehrung – die du aber, wie beschrieben, in deiner Sprache online machen kannst.
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Weiterführende Themen
- Gesundheitszeugnis – einfach erklärt
- Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
- Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
- Wer zahlt – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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