Gesundheitszeugnis für Kirmes & Schützenfest
Von Mai bis September reiht sich in Deutschland Fest an Fest: Kirmes und Jahrmarkt, Schützenfest, Stadtfest, Dult. Schausteller, Festwirte und Vereine suchen dafür jedes Jahr kurzfristig tausende Aushilfen – und wer an Essständen, im Festzelt oder am Ausschank arbeitet, braucht vor dem ersten Einsatz die Erstbelehrung nach §43 IfSG.
Diese Fest-Jobs brauchen die Belehrung
- Imbiss- und Süßwarenstände: Bratwurst, Pommes, Crêpes, gebrannte Mandeln, Zuckerwatte – zubereiten und ausgeben offener Speisen ist der Kernfall der Belehrungspflicht.
- Festzelt: Bedienungen, Schankkräfte und Küchenpersonal – wie auf dem Oktoberfest gilt die Pflicht für praktisch alle Zelt-Rollen mit Speisen- und Getränkekontakt.
- Vereins-Ausschank beim Schützenfest: Auch wer als Vereinsmitglied Frikadellen, Kuchen oder Salate ausgibt, fällt grundsätzlich unter §43 IfSG – die Erleichterungen für gelegentliche Ehrenamtliche je nach Bundesland erklärt der Ratgeber Ehrenamt & Vereinsfest.
- Nicht nötig ist die Belehrung für Fahrgeschäft-Personal, Losbuden, Aufbau-Crews und reine Kassen-Jobs ohne Speisenkontakt.
Schausteller-Alltag: heute zugesagt, morgen am Stand
Fest-Jobs werden oft von Woche zu Woche besetzt – für einen Amtstermin bleibt da keine Zeit. Online machst du die Belehrung in rund 10 Minuten am Handy und schickst das ärztlich geprüfte PDF direkt an Schausteller oder Festwirt. Einmalig 25 €, unbegrenzt gültig: Dieselbe Bescheinigung deckt die komplette Festsaison ab – von der Frühjahrskirmes über das Festival bis zum Weihnachtsmarkt.
Für Schausteller-Betriebe und Festvereine
Wer jedes Wochenende mit wechselnden Aushilfen arbeitet, muss die Nachweise bei jeder Kontrolle parat haben. Über unsere Team-Lösung laden Betriebe Helfer per Link ein und sehen zentral, wer belehrt ist – inklusive Erinnerung an die Folgebelehrung alle 2 Jahre.
Weiterführende Themen
- Gesundheitszeugnis – einfach erklärt
- Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
- Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
- Wer zahlt – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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