Gesundheitszeugnis für FSJ & BFD – wann nötig?
Zum 1. August und 1. September starten jedes Jahr zehntausende junge Menschen ins Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder in den Bundesfreiwilligendienst (BFD) – in Kitas, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Mensen. Was viele erst mit der Einstellungs-Checkliste der Einsatzstelle erfahren: Oft steht dort auch die Belehrung nach §43 IfSG.
Wann Freiwillige die Belehrung brauchen
Entscheidend ist – wie immer – die Tätigkeit, nicht der Status: Auch als Freiwillige:r brauchst du die Erstbelehrung, sobald du mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln zu tun hast. In der Praxis betrifft das sehr viele Einsatzstellen:
- Kita und Schule: Frühstück vorbereiten, Mittagessen ausgeben, Obst schneiden – klassischer FSJ-Alltag mit Belehrungspflicht.
- Klinik und Pflegeeinrichtung: Mahlzeiten verteilen, Tabletts anrichten, beim Essen unterstützen – sobald du Speisen handhabst, gilt §43 IfSG.
- Mensa, Küche, Hauswirtschaft: eindeutig belehrungspflichtig.
- Ohne Lebensmittelkontakt – etwa reine Betreuungs-, Fahr- oder Verwaltungsaufgaben – ist die Belehrung dagegen nicht nötig.
Viele Träger verlangen den Nachweis pauschal von allen Freiwilligen, weil Küchendienste im Einsatzplan rotieren.
Wer zahlt beim Freiwilligendienst?
Gute Nachricht: Viele Träger und Einsatzstellen übernehmen die Kosten für vorgeschriebene Nachweise – frag vor dem Start bei deiner Ansprechperson nach, bevor du selbst zahlst. Übernimmt der Träger nicht, bleibt es bei einmalig 25 € – und unter Umständen hilft sogar das Jobcenter über das Vermittlungsbudget oder später die Steuererklärung.
Rechtzeitig vor dem Start erledigen
Wie beim Ausbildungsstart gilt die 3-Monats-Regel: Der Nachweis darf bei der erstmaligen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein – für den Start im August/September ist Juni bis August also der ideale Zeitraum. Online dauert die Belehrung rund 10 Minuten, das ärztlich geprüfte Zertifikat kommt sofort als PDF und gilt unbegrenzt – auch für jeden Job nach dem Freiwilligendienst.
Weiterführende Themen
- Gesundheitszeugnis – einfach erklärt
- Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
- Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
- Wer zahlt – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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