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Gesundheitszeugnis für FSJ & BFD – wann nötig?

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·8.7.2026
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Zum 1. August und 1. September starten jedes Jahr zehntausende junge Menschen ins Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder in den Bundesfreiwilligendienst (BFD) – in Kitas, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Mensen. Was viele erst mit der Einstellungs-Checkliste der Einsatzstelle erfahren: Oft steht dort auch die Belehrung nach §43 IfSG.

Wann Freiwillige die Belehrung brauchen

Entscheidend ist – wie immer – die Tätigkeit, nicht der Status: Auch als Freiwillige:r brauchst du die Erstbelehrung, sobald du mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln zu tun hast. In der Praxis betrifft das sehr viele Einsatzstellen:

  • Kita und Schule: Frühstück vorbereiten, Mittagessen ausgeben, Obst schneiden – klassischer FSJ-Alltag mit Belehrungspflicht.
  • Klinik und Pflegeeinrichtung: Mahlzeiten verteilen, Tabletts anrichten, beim Essen unterstützen – sobald du Speisen handhabst, gilt §43 IfSG.
  • Mensa, Küche, Hauswirtschaft: eindeutig belehrungspflichtig.
  • Ohne Lebensmittelkontakt – etwa reine Betreuungs-, Fahr- oder Verwaltungsaufgaben – ist die Belehrung dagegen nicht nötig.

Viele Träger verlangen den Nachweis pauschal von allen Freiwilligen, weil Küchendienste im Einsatzplan rotieren.

Wer zahlt beim Freiwilligendienst?

Gute Nachricht: Viele Träger und Einsatzstellen übernehmen die Kosten für vorgeschriebene Nachweise – frag vor dem Start bei deiner Ansprechperson nach, bevor du selbst zahlst. Übernimmt der Träger nicht, bleibt es bei einmalig 25 € – und unter Umständen hilft sogar das Jobcenter über das Vermittlungsbudget oder später die Steuererklärung.

Rechtzeitig vor dem Start erledigen

Wie beim Ausbildungsstart gilt die 3-Monats-Regel: Der Nachweis darf bei der erstmaligen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein – für den Start im August/September ist Juni bis August also der ideale Zeitraum. Online dauert die Belehrung rund 10 Minuten, das ärztlich geprüfte Zertifikat kommt sofort als PDF und gilt unbegrenzt – auch für jeden Job nach dem Freiwilligendienst.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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