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Zahlt das Jobcenter das Gesundheitszeugnis?

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·8.7.2026
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Wer aus der Arbeitslosigkeit in einen Gastro- oder Verkaufsjob startet, steht vor einer kleinen Hürde: Ohne Erstbelehrung nach §43 IfSG kein Arbeitsbeginn – aber die kostet Geld. Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernimmt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kosten.

Die Rechtsgrundlage: das Vermittlungsbudget

Über das sogenannte Vermittlungsbudget (§44 SGB III) können Jobcenter und Arbeitsagentur Kosten übernehmen, die für die Anbahnung oder Aufnahme einer Beschäftigung nötig sind – ausdrücklich auch Gesundheitszeugnisse und vergleichbare Nachweise. Das gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld genauso wie für Bürgergeld-Beziehende.

Wichtig zu wissen: Es ist eine Ermessensleistung. Einen automatischen Anspruch gibt es nicht – die Übernahme hängt davon ab, dass der Nachweis für einen konkreten Job oder eine konkrete Bewerbung gebraucht wird.

So gehst du am besten vor

  1. Vor dem Kauf beantragen: Stelle den Antrag beim Jobcenter bzw. deiner Vermittlerin, bevor du die Belehrung bezahlst. Nachträgliche Erstattungen sind deutlich schwieriger.
  2. Jobbezug belegen: Ein Stellenangebot, eine Einladung zum Vorstellungsgespräch oder die Zusage des Arbeitgebers reicht als Begründung meist aus.
  3. Formlos geht oft: Viele Jobcenter akzeptieren einen formlosen Antrag oder das Formular zum Vermittlungsbudget. Frag direkt bei deiner Ansprechperson nach.
  4. Beleg einreichen: Nach Bewilligung kaufst du die Belehrung (25 €) und reichst die Rechnung ein.

Wenn es schnell gehen muss

Manchmal will der Arbeitgeber den Nachweis sofort – und die Bewilligung dauert. Dann lohnt die Abwägung: Die Online-Belehrung kostet einmalig 25 €, dauert rund 10 Minuten und sichert dir den Jobstart. Ob dein Betrieb die Kosten übernimmt, klärt der Ratgeber Wer zahlt das Gesundheitszeugnis? – und absetzen lässt sich der Betrag unter Umständen auch: Gesundheitszeugnis von der Steuer absetzen.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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