Gesundheitszeugnis für Spargel- & Erdbeerstand
Jedes Frühjahr tauchen sie wieder auf: die Spargel- und Erdbeerstände an Straßen, Parkplätzen und vor Supermärkten. Höfe suchen dafür von April bis Juni tausende Saisonkräfte – und ob du ein Gesundheitszeugnis brauchst, hängt ehrlicherweise davon ab, was genau du machst.
Die ehrliche Grenze: Ernte und rohe Ware vs. verarbeitete Ware
- Erntehelfer auf dem Feld: Spargel stechen und Erdbeeren pflücken ist landwirtschaftliche Urproduktion – dafür brauchst du in der Regel kein Gesundheitszeugnis.
- Verkauf unverarbeiteter Ware: Wer am Stand ausschließlich ungeschälten Spargel und Erdbeeren in Schalen verkauft, bewegt sich meist noch im Bereich der Urproduktion bzw. roher Pflanzenware – die Belehrungspflicht greift hier üblicherweise nicht.
- Schälservice und verzehrfertige Ware: hier wird es Pflicht. Sobald du Spargel schälst, Erdbeeren portionierst, Marmelade oder Kuchen vom Hof mitverkaufst oder am Stand Erdbeerbecher mit Sahne anrichtest, behandelst du leicht verderbliche Lebensmittel im Sinne von §43 IfSG – dann brauchst du die Erstbelehrung vor dem ersten Arbeitstag.
Im Zweifel entscheidet die Lebensmittelüberwachung vor Ort – viele Höfe verlangen den Nachweis deshalb pauschal von allen Verkaufskräften, gerade wenn der Stand eine Schälmaschine hat.
Saisonstart im April: das Timing
Die Stände starten alle gleichzeitig – und mit ihnen der Run auf die Amts-Termine. Online machst du die Belehrung in rund 10 Minuten, das ärztlich geprüfte Zertifikat kommt sofort als PDF und gilt unbegrenzt: Es deckt nach der Spargelsaison auch den Marktstand, das Weinfest im Herbst und jeden späteren Job ab.
Für Höfe und Direktvermarkter
Wo die Pflichten für den eigenen Betrieb anfangen – vom Schälservice bis zum Hofcafé – erklärt der Leitfaden Hofladen eröffnen. Für viele Saisonkräfte auf einmal lohnt die zentrale Organisation über unsere Team-Lösung.
Weiterführende Themen
- Gesundheitszeugnis – einfach erklärt
- Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
- Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
- Wer zahlt – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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