Grundlagen

Rote Karte in Berlin: Termin beim Gesundheitsamt oder online?

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·Aktualisiert: 19.7.2026
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In Berlin fragen Arbeitgeber in Küche, Späti, Café oder Catering oft nach der „roten Karte“ – gemeint ist die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, also das Gesundheitszeugnis. Der Name stammt vom früher rötlichen Vordruck der Gesundheitsämter; heute ist es ein normales Zertifikat, in Berlin aber immer noch als „rote Karte“ bekannt.

So läuft der Termin in Berlin

Berlin hat kein zentrales Gesundheitsamt, sondern zwölf Bezirksämter. Die Belehrungstermine werden zentral über service.berlin.de gebucht und gebündelt von drei Bezirks-Gesundheitsämtern durchgeführt (Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Mitte). Kosten vor Ort: 30 € in der Gruppenbelehrung, 49 € als Einzeltermin (Stand Juli 2026). Der Haken: Die freien Slots sind knapp – wer kurzfristig anfängt, wartet in manchen Wochen 2–4 Wochen auf einen Termin.

Online statt Bezirks-Lotterie

Die rote Karte muss nicht vom Berliner Amt kommen: Die Erstbelehrung nach §43 IfSG gilt bundesweit, egal wo sie gemacht wurde. Online geht sie in rund 10 Minuten – Schulungsvideo, kurze Verständnisfragen, Ausweis-Check, PDF per E-Mail – für 25 € und ohne Termin. Für Berliner Betriebe mit hoher Fluktuation (Späti-Ketten, Event-Catering, Streetfood) ist das der Standardweg geworden, weil neue Aushilfen so noch am selben Tag starten können.

Mehr zu Berlin

Alle Details zur Belehrungspflicht in der Hauptstadt – vom Späti bis zur Berlinale – findest du auf unserer Seite Gesundheitszeugnis Berlin. Was die rote Karte grundsätzlich ist, erklärt der Ratgeber „Rote Karte“ vom Gesundheitsamt.

Häufige Fragen

Was kostet die rote Karte in Berlin? Beim Bezirks-Gesundheitsamt 30 € (Gruppe) bzw. 49 € (Einzeltermin), online 25 € – ohne Termin und mit Sofort-Zertifikat als PDF.

Wie lange dauert es, in Berlin einen Termin zu bekommen? Je nach Bezirk und Saison zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Wer schnell starten muss, macht die Belehrung online – die gilt in Berlin genauso.

Erkennt mein Berliner Arbeitgeber die Online-Belehrung an? Ja. Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist bundesweit gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland oder über welchen Anbieter sie gemacht wurde. Das Zertifikat kommt als PDF und kann direkt weitergeleitet werden.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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