Grundlagen

Hygienepass für Bäckerei & Konditorei – wer ihn braucht und wie du ihn bekommst

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·Aktualisiert: 19.7.2026
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Bäckereien stellen ständig ein – Verkaufskräfte für die Frühschicht, Aushilfen fürs Wochenende, Azubis in der Backstube. Und alle brauchen vor dem ersten Arbeitstag den „Hygienepass“, also den Nachweis der Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis).

Warum gerade Bäckereien streng sind

Backwaren gehen fast immer unverpackt über die Theke: Brötchen werden mit der Zange gegriffen, belegte Snacks frisch zubereitet, Kuchen und Torten portioniert – dazu kommen Sahne, Cremes und rohe Eier in der Konditorei, die als besonders leicht verderblich gelten. Deshalb verlangen Bäckerei-Ketten wie Kamps, Ditsch oder BackWerk den Hygienepass ausnahmslos von allen, auch von Aushilfen für wenige Stunden pro Woche.

Ablauf: online in 10 Minuten

Statt Termin beim Gesundheitsamt: Schulungsvideo ansehen, ein paar Verständnisfragen beantworten, Ausweis kurz bestätigen – nach rund 10 Minuten kommt das Zertifikat als PDF, unter ärztlicher Leitung, für 25 €. Es gilt unbegrenzt und für jeden künftigen Arbeitgeber; der Betrieb frischt das Wissen nur alle 2 Jahre intern auf.

Mehr dazu

Gesundheitszeugnis für die Bäckerei · Gesundheitszeugnis für Bäcker & Verkäufer · Gesundheitszeugnis für Konditoren · Hygienepass allgemein

Häufige Fragen

Braucht eine Schülerin, die samstags in der Bäckerei verkauft, den Hygienepass? Ja. Entscheidend ist der Umgang mit offenen Lebensmitteln, nicht Alter oder Stundenzahl. Für Minderjährige gilt die Belehrung genauso; online kann sie mit Einverständnis der Eltern gemacht werden.

Gilt der Hygienepass aus der Bäckerei auch später im Restaurant? Ja. Die Erstbelehrung ist eine einmalige Sache und gilt unbegrenzt für jede Tätigkeit mit Lebensmitteln – Betriebs- und Branchenwechsel sind egal.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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