Hygienezeugnis für die Gastronomie – online in 10 Minuten statt Amtstermin
„Hygienezeugnis“ steht in vielen Gastro-Stellenanzeigen – gemeint ist immer die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, das Gesundheitszeugnis. Der Begriff ist im Süden und Westen Deutschlands besonders verbreitet, meint aber überall dasselbe Dokument.
Wer in der Gastronomie das Hygienezeugnis braucht
Alle, die mit offenen Speisen und Getränken zu tun haben: Küche (Koch, Küchenhilfe, Spüler), Service (Kellner, Runner, Buffet), Bar (Barkeeper, Barista), Imbiss und Lieferküche. Auch Aushilfen für einen einzigen Abend, Minijobber und Praktikanten. Nur wer ausschließlich verpackte Ware verkauft oder gar keinen Lebensmittelkontakt hat (reine Rezeption, Reinigung), ist ausgenommen.
Der schnelle Weg
Amtstermine sind in vielen Städten Wochen im Voraus ausgebucht – online geht das Hygienezeugnis in rund 10 Minuten: Video, Verständnisfragen, Ausweis-Check, PDF per E-Mail. 25 € einmalig, unter ärztlicher Leitung, unbegrenzt gültig. Der Arbeitgeber belehrt dich danach nur alle 2 Jahre intern nach.
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Häufige Fragen
Hygienezeugnis, Hygienepass, Gesundheitszeugnis – was ist der Unterschied? Keiner. Alle drei Begriffe meinen die Erstbelehrung nach §43 IfSG. Welcher Name benutzt wird, hängt von Region und Branche ab.
Wie schnell brauche ich das Hygienezeugnis nach der Zusage? Vor dem ersten Arbeitstag mit Lebensmitteln – und es darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Online ist es in 10 Minuten da, also auch für Zusagen „ab morgen“.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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