Hygienepass für die Gastronomie – Pflicht, Kosten, online in 10 Minuten
„Bring bitte deinen Hygienepass mit“ – so klingt es beim Probearbeiten in Restaurant, Bar oder Hotelküche. Gemeint ist der Nachweis der Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, den die meisten Gesundheitszeugnis nennen. In der Gastronomie ist er Pflicht für praktisch alle Positionen mit Gästekontakt über Speisen und Getränke.
Wer in der Gastronomie den Hygienepass braucht
Köche und Küchenhilfen, Servicekräfte, die Teller und Getränke servieren, Barkeeper (Garnituren, Eis, Snacks), Spülkräfte, die Speisereste abräumen und in Stoßzeiten aushelfen, Buffet- und Frühstückspersonal in Hotels, Runner und Foodrunner. Kurz: Wer offene Lebensmittel berührt oder ausgibt, braucht den Hygienepass – auch als Aushilfe, Minijobber oder für den Probetag.
Kosten und Ablauf
Beim Gesundheitsamt kostet der Hygienepass je nach Stadt 20–49 € und ist termingebunden. Online: 25 €, rund 10 Minuten, unter ärztlicher Leitung – Schulungsvideo, ein paar Verständnisfragen, Ausweis-Check, dann kommt das Zertifikat als PDF. Der Hygienepass gilt unbegrenzt; der Betrieb muss dich danach nur alle 2 Jahre intern nachbelehren.
Verwandte Begriffe
Hygienepass allgemein · Gesundheitszeugnis für die Gastronomie · Gesundheitszeugnis für Kellner · Gesundheitszeugnis für Köche
Häufige Fragen
Brauche ich den Hygienepass schon zum Probearbeiten? Streng genommen ja, sobald du beim Probetag mit offenen Lebensmitteln arbeitest. Viele Betriebe verlangen ihn deshalb schon vor dem ersten Schnuppertag – online ist er in 10 Minuten da.
Ist der Hygienepass dasselbe wie das Gesundheitszeugnis? Ja. Beides bezeichnet die Erstbelehrung nach §43 IfSG. In der Gastronomie ist „Hygienepass“ nur der gebräuchlichere Ausdruck.
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