Grundlagen

Hygienebelehrung in der Kita: Wer sie braucht – Erzieher, Küche, Hauswirtschaft

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·Aktualisiert: 19.7.2026
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Kita-Träger fragen regelmäßig, wer im Team eigentlich die „Hygienebelehrung“ braucht – gemeint ist die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, umgangssprachlich das Gesundheitszeugnis. Die Antwort ist in der Kita etwas differenzierter als in der Gastronomie.

Wer in der Kita die Hygienebelehrung braucht

Eindeutig belehrungspflichtig sind Küchen- und Hauswirtschaftskräfte, die Frühstück, Snacks und Mittagessen zubereiten oder portionieren. Aber auch pädagogische Fachkräfte fallen darunter, sobald sie regelmäßig Essen ausgeben, Brote schmieren, Obst schneiden oder Flaschen und Breikost zubereiten – in vielen Kitas ist das Alltag. Wer ausschließlich Kinder betreut und mit dem Essen nichts zu tun hat, braucht die §43-Belehrung streng genommen nicht; die meisten Träger verlangen sie trotzdem vom ganzen Team, weil Rotationen und Vertretungen sonst zum Problem werden.

Nicht verwechseln: §43 und §35 IfSG

Die Hygienebelehrung nach §43 (Lebensmittel) ist etwas anderes als die Belehrung nach §35 IfSG über Infektionskrankheiten und Meldepflichten, die jede Kita-Kraft bei Tätigkeitsbeginn vom Träger bekommt. Beides ist Pflicht – die §35-Belehrung macht der Träger intern, die §43-Erstbelehrung kommt vom Gesundheitsamt oder online. Details: Belehrung nach §35 IfSG.

Online für das ganze Team

Statt jede neue Kraft einzeln zum Amt zu schicken, machen Träger die §43-Belehrung online: 10 Minuten pro Person, 25 €, PDF sofort – auch als Sammelbestellung mit einer Rechnung für den Träger. Mehr zur Kita: Gesundheitszeugnis für Kita & Kindergarten und Infektionsschutzbelehrung Kita.

Häufige Fragen

Brauchen Erzieherinnen die Hygienebelehrung nach §43? Wenn sie regelmäßig Essen ausgeben oder zubereiten (Frühstück richten, Obst schneiden, Brei anrühren) – ja. Bei reiner Betreuung ohne Lebensmittelkontakt nicht zwingend; die meisten Träger verlangen sie aber vom ganzen Team.

Zahlt der Träger die Hygienebelehrung? Meist ja – als Sammelbestellung mit einer Rechnung. Rechtlich verpflichtet ist der Träger dazu nicht, in der Praxis übernehmen es aber fast alle Kitas.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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