Grundlagen

Belehrung nach §35 IfSG (Kita) – Unterschied zu §43

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·19.7.2026
Gesundheitszeugnis online — in 10 Minuten, 25 €
Ärztliche Leitung✓ Deutschlandweit anerkannt★ 12.480+ Zertifikate
Jetzt starten

Wer in Kita, Schule oder Hort anfängt, hört schnell: „Du brauchst noch die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz." Nur: Das IfSG kennt zwei verschiedene Belehrungen, die ständig verwechselt werden – die Belehrung nach §35 für Betreuungspersonal in Gemeinschaftseinrichtungen und die Belehrung nach §43 für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten. Hier ist der Unterschied, damit du nicht das Falsche besorgst.

§35 IfSG: die Belehrung für Kita-, Schul- und Hortpersonal

Wer in einer Gemeinschaftseinrichtung – Kita, Kindergarten, Schule, Hort, Heim oder Ferienlager – Kinder und Jugendliche betreut, erzieht oder beaufsichtigt, wird nach §35 IfSG über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten belehrt: Welche Krankheiten gemeldet werden müssen, wann Betreuungsverbote gelten, wie bei Ausbrüchen zu handeln ist.

Das Wichtigste daran: Diese Belehrung führt die Einrichtung selbst durch – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig. Sie kostet nichts, es gibt dafür kein käufliches Zertifikat, und du kannst sie nirgendwo online erwerben. Wenn deine Kita-Leitung von der „IfSG-Belehrung" spricht und du ausschließlich betreust, ist das ein interner Vorgang deines Arbeitgebers – du musst nichts besorgen.

§43 IfSG: die Belehrung für alle mit Lebensmittelkontakt

Die zweite Belehrung – umgangssprachlich das Gesundheitszeugnis – betrifft alle, die gewerbsmäßig mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen. In der Kita sind das zum Beispiel die Küchenkräfte, Hauswirtschaftskräfte und alle, die regelmäßig Mahlzeiten zubereiten oder ausgeben. Diese Belehrung machst du einmal vor Tätigkeitsbeginn, sie wird unter ärztlicher Leitung durchgeführt – beim Gesundheitsamt oder online – und du erhältst ein persönliches Zertifikat, das dir gehört und unbegrenzt gültig bleibt.

Wer braucht was? Die schnelle Übersicht

  • Erzieherin, nur Betreuung: §35 – macht die Einrichtung intern, nichts zu kaufen.
  • Erzieherin, die auch regelmäßig Essen ausgibt oder zubereitet: §35 intern plus §43-Zertifikat.
  • Kita-Koch/Köchin, Hauswirtschafts- und Mensakraft: §43-Zertifikat Pflicht (dazu intern §35).
  • FSJler/Bufdi in der Kita-Küche: §43-Zertifikat Pflicht.
  • Tagesmutter mit eigener Verpflegung: §43 – mehr dazu hier.

Wenn du die §43-Belehrung brauchst: online in 10 Minuten

Die §43-Erstbelehrung machst du bei uns komplett online: rund 10 Minuten, ärztlich geprüft, Zertifikat sofort als PDF, bundesweit anerkannt – für einmalig 25 €. Die interne §35-Belehrung deiner Einrichtung ersetzt das nicht und umgekehrt – es sind zwei verschiedene Pflichten.

Jetzt dein Gesundheitszeugnis machen — in 10 Minuten online.

25 € einmalig · ärztliche Leitung · deutschlandweit anerkannt · lebenslang gültig.

Jetzt für 25 € starten →

✓ Sofort als PDF · ✓ 12.480+ Zertifikate ausgestellt · ✓ in 12 Sprachen

DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

Mehr über den Autor
Jetzt Gesundheitszeugnis erhaltenIn 10 Min · ärztlich geprüft · sofort als PDF