Grundlagen

Gesundheitszeugnis: Definition, Pflicht & Inhalte

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·Aktualisiert: 9.6.2026
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Der Begriff „Gesundheitszeugnis" hält sich hartnäckig, obwohl er streng genommen falsch ist. Wer heute in der Gastronomie oder Lebensmittelbranche anfängt, braucht keine ärztliche Untersuchung und auch kein Zeugnis im klassischen Sinn. Gemeint ist eine Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) – also eine Unterweisung, bei der dir die wichtigsten Hygiene- und Krankheitsregeln im Umgang mit Lebensmitteln erklärt werden. Hier erfährst du, was sich dahinter verbirgt, wer die Belehrung wirklich braucht und welche Inhalte sie abdeckt.

Warum der Name in die Irre führt

Bis 2001 gab es tatsächlich ein „Gesundheitszeugnis" – damals mit Stuhlprobe und Blutuntersuchung. Mit dem Bundes-Seuchengesetz und später dem IfSG wurde das abgeschafft. Geblieben ist die umgangssprachliche Bezeichnung, weil sie sich eingebürgert hat. Wenn dein Arbeitgeber heute nach dem „Gesundheitszeugnis" fragt, meint er die Bescheinigung über die absolvierte §43-Belehrung. Du musst dafür weder zum Hausarzt noch dich körperlich durchchecken lassen.

Wer die Belehrung braucht

Die Pflicht trifft alle, die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von leicht verderblichen Lebensmitteln direkten oder indirekten Kontakt damit haben. Das betrifft mehr Leute, als die meisten denken:

  • Köche, Küchenhilfen und Service-Kräfte in Restaurants, Cafés und Kantinen
  • Verkaufspersonal an Theken für Fleisch, Käse, Fisch oder Backwaren
  • Mitarbeiter in Großküchen, Imbissen, Foodtrucks und Caterings
  • Aushilfen auf Wochenmärkten oder Volksfesten
  • Beschäftigte in der Lebensmittelproduktion und -verpackung

Ein praktisches Beispiel: Du jobbst am Wochenende an einem Crêpes-Stand und reichst die fertigen Crêpes über die Theke. Auch dann brauchst du die Belehrung – selbst wenn du nur ein paar Stunden im Monat arbeitest. Entscheidend ist der Lebensmittelkontakt, nicht der Umfang deiner Tätigkeit.

Was inhaltlich vermittelt wird

In der Belehrung geht es vor allem um Tätigkeitsverbote: Bei welchen Krankheiten darfst du nicht mit Lebensmitteln arbeiten? Dazu zählen unter anderem Salmonellen, Typhus, Cholera, Hepatitis A und ansteckende Durchfallerkrankungen. Du lernst, welche Symptome dich aufhorchen lassen sollten, ab wann du deinen Chef informieren und gegebenenfalls zu Hause bleiben musst. Ebenso werden grundlegende Hygieneregeln behandelt – etwa zum Händewaschen oder zum Umgang mit infizierten Wunden. Am Ende bestätigst du schriftlich, dass du alles verstanden hast.

Gültigkeit, Kosten und Folgebelehrung

Die Erstbelehrung darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Hast du sie absolviert, ist sie unbefristet gültig – du musst sie also nicht ständig erneuern. Allerdings ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dich nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre intern nachzubelehren. Diese Folgebelehrung übernimmt der Betrieb selbst, sie kostet dich nichts.

Beim Gesundheitsamt liegen die Gebühren für die Erstbelehrung meist zwischen 20 und 40 Euro – plus Anfahrt, Terminvereinbarung und mitunter Wochen Wartezeit. Hier ein konkreter Vergleich: Wer kurzfristig eine Stelle antreten will, scheitert oft schon daran, überhaupt einen Termin zu bekommen.

Schneller geht es online

Genau deshalb kannst du die Belehrung auch komplett digital machen. Bei uns absolvierst du die §43-Erstbelehrung in rund 10 Minuten, ortsunabhängig und ohne Termin. Sie ist ärztlich geprüft (Ärztliche Leitung: PD Dr. med. Daniel Berthold, Bayerische Landesärztekammer), deutschlandweit anerkannt und kostet einmalig 25 €. Die Bescheinigung erhältst du direkt im Anschluss als PDF – damit kannst du sofort bei deinem neuen Arbeitgeber starten.

Häufige Fragen

Was ist ein Gesundheitszeugnis? Der Alltagsbegriff für die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz. Es ist keine ärztliche Untersuchung, sondern eine Belehrung über Hygiene, ansteckende Krankheiten und Tätigkeitsverbote vor dem Lebensmittelkontakt.

Ist das Gesundheitszeugnis ein ärztliches Attest oder eine Untersuchung? Nein. Seit 2001 gibt es keine amtsärztliche Untersuchung mehr – es geht um eine Belehrung. Es werden weder ein Bluttest noch eine körperliche Untersuchung gemacht.

Wie heißt das Gesundheitszeugnis offiziell? Auf dem Dokument steht „Bescheinigung über die Erstbelehrung nach §43 IfSG“. „Gesundheitszeugnis“ ist nur die umgangssprachliche Bezeichnung dafür.

Wer braucht ein Gesundheitszeugnis? Alle, die gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten – in Gastronomie, Küche, Imbiss, Bäckerei, Catering oder Lebensmittelverkauf, inklusive Aushilfen und Minijobber.

Kann ich das Gesundheitszeugnis online machen? Ja. Die Belehrung nach §43 IfSG läuft komplett online in rund 10 Minuten – Video, Wissensfragen, Ausweisprüfung, Zertifikat als PDF, ohne Termin beim Gesundheitsamt.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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