Grundlagen

Gesundheitspass für die Gastronomie – Begriff erklärt

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·Aktualisiert: 19.7.2026
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Wer in der Gastronomie anfängt, hört oft, er brauche einen „Gesundheitspass". Auch das ist nur ein weiterer Name für die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz – also das, was viele Gesundheitszeugnis nennen. Einen amtlichen „Gesundheitspass" für die Lebensmittelarbeit gibt es unter diesem Namen nicht.

Was mit „Gesundheitspass" gemeint ist

Im Zusammenhang mit Gastronomie und Lebensmitteln beschreibt der Begriff die Bescheinigung über die Erstbelehrung zum Infektionsschutz. Sie weist nach, dass du über Tätigkeitsverbote bei bestimmten Krankheiten und über die wichtigsten Hygieneregeln belehrt wurdest. Mit einem Reise- oder Impfpass hat das nichts zu tun.

Wer ihn vorlegen muss

Den Nachweis brauchen alle, die gewerblich mit offenen Lebensmitteln arbeiten – von der Küchenhilfe über die Servicekraft bis zum Barpersonal und Caterer. Er darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.

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Häufige Fragen

Ist der Gesundheitspass dasselbe wie das Gesundheitszeugnis? Im Gastronomie-Kontext ja: Beide Begriffe meinen die Erstbelehrung nach §43 IfSG. Ein eigenes amtliches Dokument namens Gesundheitspass gibt es dafür nicht.

Wie lange ist der Gesundheitspass gültig? Die Erstbelehrung selbst ist unbegrenzt gültig. Während der Beschäftigung muss der Arbeitgeber alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durchführen.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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