Gesundheitsausweis – was ist das? (= Gesundheitszeugnis §43)
„Gesundheitsausweis" klingt nach einem amtlichen Ausweisdokument – ein Dokument mit genau diesem Namen gibt es aber nicht. Wer im Lebensmittelbereich nach einem Gesundheitsausweis gefragt wird, meint die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz: dasselbe, was die meisten Gesundheitszeugnis nennen.
Kein Ausweis, sondern eine Bescheinigung
Anders als Personalausweis oder Gesundheitskarte ist der „Gesundheitsausweis" keine Plastikkarte und kein Identitätsdokument. Es ist eine Bescheinigung darüber, dass du vor der Arbeit mit offenen Lebensmitteln über Hygiene, Krankheitssymptome und Tätigkeitsverbote belehrt wurdest. Auf dem Dokument steht offiziell „Bescheinigung über die Erstbelehrung zum Infektionsschutz".
Wer einen Gesundheitsausweis braucht
Den Nachweis brauchst du, bevor du gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommst – in Küche, Service, an der Theke, im Imbiss, in der Bäckerei oder beim Catering. Das gilt auch für Aushilfen, Minijobber und Studierende. Er muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen.
So bekommst du deinen Gesundheitsausweis online
Du musst dafür nicht zum Gesundheitsamt: kurzes Schulungsvideo ansehen, Wissensfragen beantworten, Identität per Ausweis bestätigen – und du erhältst dein Zertifikat sofort als PDF. Unter ärztlicher Leitung nach §43 IfSG, deutschlandweit anerkannt, in rund 10 Minuten für einmalig 25 €.
Häufige Fragen
Ist der Gesundheitsausweis dasselbe wie das Gesundheitszeugnis? Ja. Beide Begriffe meinen die Erstbelehrung nach §43 IfSG. Ein eigenes amtliches Dokument namens Gesundheitsausweis gibt es nicht.
Ist der Gesundheitsausweis eine Karte? Nein. Es ist eine Bescheinigung (PDF/Papier) über die Erstbelehrung zum Infektionsschutz – kein Ausweisdokument und keine Plastikkarte.
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