Grundlagen

Belehrung nach §43 IfSG – Pflicht, Ablauf & Kosten

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·Aktualisiert: 19.7.2026
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Die „Belehrung nach §43 IfSG" ist der gesetzliche Oberbegriff für das, was viele Gesundheitszeugnis nennen. §43 Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Personen, die gewerblich mit bestimmten Lebensmitteln umgehen, vor Tätigkeitsbeginn belehrt sein müssen.

Erstbelehrung und Folgebelehrung

Das Gesetz unterscheidet zwei Stufen: Die Erstbelehrung erfolgt einmalig vor dem ersten Job mit Lebensmitteln – unter ärztlicher Leitung oder durch das Gesundheitsamt. Die Folgebelehrung muss anschließend der Arbeitgeber alle zwei Jahre im Betrieb durchführen und dokumentieren.

Wer belehrt werden muss

Betroffen sind alle, die gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen: Küche, Service, Theke, Imbiss, Bäckerei, Catering – inklusive Aushilfen und Minijobber. Ohne gültige Erstbelehrung darf dich der Arbeitgeber nicht beschäftigen; bei Verstößen drohen Bußgelder.

Die Erstbelehrung online erledigen

Den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis bekommst du online: Video ansehen, Quiz bestehen, Identität per Ausweis bestätigen, Zertifikat sofort als PDF. Nach §43 IfSG unter ärztlicher Leitung, deutschlandweit anerkannt, in rund 10 Minuten für einmalig 25 €.

Häufige Fragen

Was ist die Belehrung nach §43 IfSG? Die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über Hygiene und Tätigkeitsverbote, bevor man gewerblich mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet – umgangssprachlich Gesundheitszeugnis.

Was kostet die Belehrung nach §43 IfSG? Die Online-Erstbelehrung kostet einmalig 25 €. Die Folgebelehrung alle zwei Jahre organisiert und bezahlt der Arbeitgeber.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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