Gesundheitszeugnis für Tagesmütter – was gilt?
Wer als Tagesmutter oder Tagesvater arbeitet, kocht meist auch für die Tageskinder – Frühstück, Mittagessen, Snacks. Damit stellt sich die Frage nach dem Gesundheitszeugnis: Viele Jugendämter verlangen im Rahmen der Pflegeerlaubnis für die Kindertagespflege ausdrücklich einen Nachweis über die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz.
Warum die Belehrung für Tagespflegepersonen relevant ist
In der Kindertagespflege bereitest du regelmäßig Mahlzeiten für fremde Kinder zu – und kleine Kinder sind gegenüber Krankheitserregern wie Salmonellen oder Noroviren besonders empfindlich. Die Belehrung vermittelt genau dafür das nötige Wissen: welche Symptome und Erkrankungen ein Arbeiten mit Lebensmitteln ausschließen, wie Erreger übertragen werden und welche Hygieneregeln in der Küche gelten. Deshalb gehört der Nachweis in vielen Kommunen fest zu den Unterlagen für die Pflegeerlaubnis – neben Führungszeugnis und Qualifizierungsnachweis.
Was genau verlangt wird
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Jugendamt: Manche verlangen die Belehrung nach §43 IfSG von jeder Tagespflegeperson, die Mahlzeiten zubereitet, andere nur bei bestimmten Betreuungsformen. Verbreitet ist außerdem eine regelmäßige Auffrischung. Ein kurzer Blick in die Unterlagen deines Jugendamts – oder eine Nachfrage bei deiner Fachberatung – klärt, was bei dir konkret gilt. Die Belehrung selbst ist bundeseinheitlich geregelt; das Online-Zertifikat nach §43 IfSG erfüllt genau diese Anforderung.
So bekommst du den Nachweis – ohne Termin
Gerade in der Kindertagespflege ist Zeit knapp: Betreuungszeiten, Elterngespräche, Dokumentation. Die Online-Belehrung passt in jede Mittagspause – rund 10 Minuten am Handy oder Laptop, ärztlich geprüft, Zertifikat sofort als PDF. Es kostet einmalig 25 € und ist als Ausgabe deiner Tagespflegetätigkeit in der Regel steuerlich absetzbar. Das PDF legst du dem Jugendamt einfach digital oder ausgedruckt vor.
Gültigkeit und Auffrischung
Die Erstbelehrung nach §43 IfSG läuft nicht ab. Verlangt dein Jugendamt turnusmäßige Auffrischungen, ist unsere Folgebelehrung für 15 € der passende Weg – ebenfalls komplett online.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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