Rote Karte in Sachsen: Dresden, Leipzig, Chemnitz – Termin oder online?
„Rote Karte“ ist in Sachsen der geläufigste Name für das Gesundheitszeugnis – ob in der Dresdner Gastro-Szene, in Leipzigs Kneipenmeilen oder in Chemnitz, wo das Amt selbst noch von „Gesundheitspass“ spricht. Gemeint ist immer die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, die jeder vor dem ersten Arbeitstag mit offenen Lebensmitteln braucht.
Die drei großen sächsischen Gesundheitsämter
- Dresden: Präsenzbelehrung nur jeden ersten Dienstag im Monat im Ortsamt Leuben, Termin vorab buchen, 37 €.
- Leipzig: Nur mit Terminvergabe; Präsenztermine nur zweimal monatlich donnerstags für Sonderfälle, 37 €.
- Chemnitz: Online-Schulung des Amts, aber die Bescheinigung muss persönlich abgeholt werden (Mo 8–10, Do 14–17 Uhr), 37 €.
Alle Angaben Stand Juli 2026. Wer außerhalb dieser engen Fenster starten muss, steht in Sachsen schnell ohne Nachweis da.
Die Alternative: 10 Minuten online, 25 €
Die Erstbelehrung ist bundesweit gültig – sie muss nicht vom sächsischen Amt kommen. Online dauert sie rund 10 Minuten (Video, Verständnisfragen, Ausweis-Check), kostet 25 € und das Zertifikat kommt sofort als PDF. Ideal für Saisonkräfte zum Striezelmarkt, Aushilfen im Leipziger Uni-Umfeld oder Neustarts in der Chemnitzer Systemgastronomie.
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Ausführliche Infos zu Belehrungspflicht und Amt vor Ort: Gesundheitszeugnis Dresden, Gesundheitszeugnis Leipzig, Gesundheitszeugnis Chemnitz – und zum Begriff selbst: „Rote Karte“ vom Gesundheitsamt.
Häufige Fragen
Was kostet die rote Karte in Sachsen? In Dresden, Leipzig und Chemnitz jeweils 37 € beim Gesundheitsamt (Stand Juli 2026). Online: 25 € einmalig, ohne Termin.
Gilt die Online-Belehrung auch in Sachsen? Ja. Die Erstbelehrung nach §43 IfSG gilt bundesweit – sächsische Arbeitgeber und Behörden erkennen sie genauso an wie die des örtlichen Amts.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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