Gesundheitszeugnis für Schüler, Studenten & Werkstudenten
Brauchen Schüler und Studenten ein Gesundheitszeugnis?
Kellnern in der Semesterpause, ein Ferienjob im Eiscafé oder die Werkstudentenstelle in der Großküche: Sehr viele Schülerinnen, Schüler und Studierende jobben im Lebensmittelbereich. Und ja – auch für sie gilt die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), das sogenannte Gesundheitszeugnis. Entscheidend ist nicht dein Status oder die Stundenzahl, sondern dass du mit offenen Lebensmitteln arbeitest.
Wer im Studium oder in der Schule betroffen ist
Die Belehrungspflicht trifft dich, sobald du gewerblich mit unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommst. Typische Schüler- und Studentenjobs, für die du das Gesundheitszeugnis brauchst:
- Service, Bar und Küche in Restaurant, Café oder Club
- Aushilfe in Bäckerei, Eisdiele oder an der Frischetheke
- Ferienjob im Imbiss, Foodtruck oder auf Festen und Märkten
- Werkstudentenstelle in Kantine, Mensa oder Catering
- Lieferdienst und Systemgastronomie
Ob Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder Werkstudentenvertrag spielt keine Rolle. Auch ein zweiwöchiger Ferienjob löst die Pflicht aus.
Einmal machen, für alle Jobs nutzen
Für Studierende ist eine Sache besonders praktisch: Die Erstbelehrung ist unbegrenzt gültig und nicht an einen Arbeitgeber gebunden. Du machst sie also einmal und kannst dieselbe Bescheinigung für jeden weiteren Job nutzen – im nächsten Semester, in einer anderen Stadt oder bei einem anderen Lokal. Die einmaligen 25 € sind damit über viele Aushilfsjobs hinweg gut investiert.
Nur zwei Dinge solltest du im Blick haben: Bei einem neuen Job darf die Belehrung bei Arbeitsbeginn nicht älter als 3 Monate sein, wenn du zwischendurch gar nicht in der Branche gearbeitet hast. Und während du beschäftigt bist, frischt dein Betrieb die Inhalte alle 2 Jahre per Folgebelehrung auf – kostenlos für dich.
Unter 18: Was Schüler zusätzlich beachten
Bist du noch nicht volljährig, kannst du die Erstbelehrung trotzdem machen – häufig ist dabei das Einverständnis der Eltern erforderlich, da Minderjährige nur eingeschränkt geschäftsfähig sind. Zusätzlich gelten für Jugendliche die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes, etwa zu Arbeitszeiten. Die Details für Minderjährige haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.
Der schnelle Weg neben Schule und Uni
Gerade wenn der Ferienjob nächste Woche startet oder du neben Vorlesungen wenig Zeit hast, ist der Online-Weg ideal. Statt einen Termin beim Gesundheitsamt zu suchen, machst du die Erstbelehrung bequem vom Handy oder Laptop: rund 10 Minuten, einmalig 25 €, ärztlich geprüft. Den Nachweis bekommst du sofort als PDF.
Häufige Fragen
Muss ich als Werkstudent ein Gesundheitszeugnis haben? Wenn du in deiner Werkstudentenstelle mit offenen Lebensmitteln arbeitest – etwa in Mensa, Kantine oder Catering – ja. Die Pflicht hängt an der Tätigkeit, nicht am Vertragstyp.
Lohnt sich das für einen kurzen Ferienjob? Ja. Die Pflicht gilt ab dem ersten Tag, und da die Bescheinigung unbegrenzt gültig ist, kannst du sie für jeden künftigen Job wiederverwenden. Einmal 25 €, beliebig oft nutzbar.
Können Schüler unter 18 die Online-Belehrung machen? Grundsätzlich ja, meist mit Einverständnis der Eltern. Beachte zusätzlich die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Mehr dazu findest du in unserem Beitrag zum Gesundheitszeugnis für Minderjährige.
Dein Job startet bald? Mach die Erstbelehrung nach §43 IfSG einfach online – in rund 10 Minuten, für einmalig 25 €, ärztlich geprüft und deutschlandweit anerkannt. Ideal zwischen Schule, Uni und Schicht.
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