Folgebelehrung alle 2 Jahre – so funktioniert's
Folgebelehrung alle 2 Jahre – worum geht es?
Wenn du mit Lebensmitteln arbeitest, ist es mit der einmaligen Erstbelehrung nicht getan. In festen Abständen muss dein Wissen aufgefrischt werden: Die Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist alle 2 Jahre fällig. Viele wissen nicht genau, wer dafür zuständig ist, was sie kostet und wie sie abläuft. Hier bekommst du die Antworten – klar und ohne Behördendeutsch.
Erstbelehrung und Folgebelehrung – der Unterschied
Damit du nichts verwechselst, hier die zwei Bausteine im Überblick:
- Die Erstbelehrung machst du einmal, bevor du das erste Mal mit Lebensmitteln arbeitest. Sie ist unbegrenzt gültig und wandert mit dir von Job zu Job. Bei einem neuen Job darf sie bei Arbeitsbeginn höchstens 3 Monate alt sein.
- Die Folgebelehrung ist die regelmäßige Auffrischung. Sie wiederholt sich alle 2 Jahre, solange du in der Branche tätig bist.
Inhaltlich geht es bei beiden um dieselben Themen: Bei welchen Krankheiten und Symptomen du nicht mit Lebensmitteln arbeiten darfst, welche Erreger relevant sind und wie du dich richtig verhältst. Wenn du wissen willst, ob die Pflicht dich überhaupt betrifft, hilft Wer braucht ein Gesundheitszeugnis.
Der entscheidende Punkt: Wer ist zuständig?
Hier liegen die meisten daneben. Die Erstbelehrung organisierst du selbst. Bei der Folgebelehrung ist es umgekehrt:
- Die Folgebelehrung führt dein Arbeitgeber durch, nicht das Gesundheitsamt.
- Für dich ist sie kostenlos – der Betrieb trägt Verantwortung und Kosten.
- Sie muss alle 2 Jahre wiederholt und dokumentiert werden.
- Sie darf innerbetrieblich und auch online erfolgen.
- Der Betrieb bewahrt den Nachweis auf und legt ihn bei Kontrollen vor.
Heißt konkret: Wenn deine zwei Jahre um sind, musst du nicht selbst zum Amt. Dein Betrieb ist in der Pflicht, dich erneut zu belehren und das schriftlich festzuhalten.
So läuft die Folgebelehrung in der Praxis ab
Meist bekommst du von deinem Betrieb einen Termin oder einen Zugang zu einem digitalen Schulungsmodul. Du gehst die Inhalte durch, bestätigst, dass du sie verstanden hast, und der Betrieb dokumentiert das Datum. Fertig. Der ganze Vorgang dauert in der Regel wenige Minuten und verursacht für dich keine Kosten. Wichtig ist nur, dass der Zwei-Jahres-Rhythmus eingehalten und lückenlos festgehalten wird.
Was passiert, wenn die Frist gerissen wird?
Wird eine Folgebelehrung vergessen, arbeitet der Betrieb ohne gültigen Nachweis. Das fällt bei einer Lebensmittelkontrolle auf und ist eine Ordnungswidrigkeit nach §73 IfSG, die mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Die Verantwortung dafür liegt beim Arbeitgeber. Für Betriebe mit vielen Mitarbeitenden lohnt sich deshalb ein System, das die individuellen Zwei-Jahres-Fristen im Blick behält.
Häufige Fragen
Muss ich für die Folgebelehrung selbst zum Gesundheitsamt? Nein. Anders als bei der Erstbelehrung ist dafür dein Arbeitgeber zuständig. Die Folgebelehrung findet im Betrieb statt und kann auch online durchgeführt werden.
Was kostet mich die Folgebelehrung? Nichts. Die Folgebelehrung ist für dich als Mitarbeiter kostenlos – der Betrieb trägt die Kosten und die Verantwortung. Nur die einmalige Erstbelehrung zahlst du in der Regel selbst.
Wie oft ist die Folgebelehrung fällig? Alle 2 Jahre, solange du mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitest. Der Zwei-Jahres-Rhythmus beginnt nach der Erstbelehrung und muss dokumentiert werden.
Muss ich eine neue Erstbelehrung machen, wenn meine alte Jahre zurückliegt? Nein. Die Erstbelehrung ist unbegrenzt gültig. Was regelmäßig auffrischt werden muss, ist die Folgebelehrung – alle 2 Jahre über deinen Betrieb. Mehr dazu unter Gesundheitszeugnis erneuern.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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