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Gesundheitszeugnis erneuern oder verlängern – nötig?

PD Dr. med. Daniel Berthold· 3 Min Lesezeit·14.6.2026

Muss ich mein Gesundheitszeugnis erneuern oder verlängern?

Viele glauben, das „Gesundheitszeugnis“ laufe wie ein Ausweis nach einigen Jahren ab und müsse verlängert werden. Die gute Nachricht: Das stimmt so nicht. Die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) – das, was alle Gesundheitszeugnis nennen – ist zeitlich unbegrenzt gültig und verfällt nicht. Trotzdem gibt es Situationen, in denen du etwas tun musst. Hier erfährst du, wann ein „Erneuern“ wirklich nötig ist und wann nicht.

Die Erstbelehrung läuft nicht ab

Wenn du die Erstbelehrung einmal gemacht hast, bleibt sie dein Leben lang gültig. Die Bescheinigung ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden – du nimmst sie von Job zu Job mit. Ein „Verlängern“ der Erstbelehrung gibt es im Gesetz schlicht nicht.

Woher kommt dann der Irrglaube? Aus zwei Regelungen, die man leicht verwechselt: der 3-Monats-Regel und der Folgebelehrung.

Die 3-Monats-Regel bei neuem Job

Eine wichtige Ausnahme: Wenn du eine neue Tätigkeit mit Lebensmitteln aufnimmst, darf deine Erstbelehrung bei Arbeitsbeginn höchstens 3 Monate alt sein. Das betrifft vor allem Menschen, die ihre Belehrung vor langer Zeit gemacht, aber nie in der Branche gearbeitet haben.

Wichtig zu verstehen: Diese 3 Monate zählen vom Zeitpunkt der Belehrung bis zum ersten Arbeitstag. Hast du dazwischen schon mit Lebensmitteln gearbeitet, läuft nichts ab – dann übernimmt dein Betrieb die regelmäßige Auffrischung. Nur wer frisch einsteigt und dessen Belehrung schon Monate zurückliegt, braucht unter Umständen eine neue Erstbelehrung.

Die Folgebelehrung alle 2 Jahre

Das, was die meisten mit „erneuern“ meinen, ist eigentlich die Folgebelehrung. Sobald du in einem Betrieb arbeitest, muss dich dein Arbeitgeber alle 2 Jahre erneut belehren. Diese Folgebelehrung:

  • ist Sache des Betriebs, nicht des Gesundheitsamts,
  • ist für dich als Mitarbeitende kostenlos,
  • findet intern statt und darf auch online erfolgen,
  • muss dokumentiert und bei Kontrollen vorgelegt werden.

Du musst dafür also nicht selbst aktiv werden und auch nichts erneuern – das organisiert dein Betrieb.

Wann du wirklich eine neue Erstbelehrung brauchst

In der Praxis brauchst du nur in wenigen Fällen eine frische Erstbelehrung: wenn du neu in der Lebensmittelbranche anfängst und deine alte Belehrung älter als 3 Monate ist, ohne dass du seitdem gearbeitet hast – oder wenn du deine Bescheinigung verloren hast und einen neuen Nachweis brauchst. In beiden Fällen musst du nicht zum Amt: Die Erstbelehrung machst du online in rund 10 Minuten für 25 €.

Häufige Fragen

Läuft mein Gesundheitszeugnis nach 1, 2 oder 3 Jahren ab? Nein. Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist unbegrenzt gültig und läuft nicht ab. Was im 2-Jahres-Takt ansteht, ist die Folgebelehrung – und die organisiert dein Arbeitgeber.

Muss ich mein altes Gesundheitszeugnis verlängern lassen? In der Regel nicht. Nur wenn du neu in der Branche anfängst und deine Belehrung über 3 Monate alt ist, ohne dass du zwischenzeitlich gearbeitet hast, kann eine neue Erstbelehrung nötig sein.

Wer zahlt die Folgebelehrung? Die Folgebelehrung trägt der Arbeitgeber. Für dich entstehen dabei keine Kosten. Nur die einmalige Erstbelehrung zahlst du in der Regel selbst.


Falls du doch eine frische Erstbelehrung nach §43 IfSG brauchst – etwa für einen neuen Job oder als Ersatz für eine verlorene Bescheinigung – erledigst du das bei uns online: in rund 10 Minuten, für einmalig 25 €, ärztlich geprüft und deutschlandweit anerkannt.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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