Ratgeber

Gesundheitszeugnis für Schüler: Ferienjob, Minijob & Praktikum

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·23.9.2026
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Ferienjob in der Eisdiele, Aushilfe im Imbiss, Schülerpraktikum in der Bäckerei: Sobald du mit offenen Lebensmitteln arbeitest, brauchst du vor dem ersten Tag die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, das sogenannte Gesundheitszeugnis. Das gilt auch für Schüler, unabhängig von Alter und Stundenzahl. Hier steht, was für die typischen Schülerjobs gilt und wie du das Dokument am schnellsten bekommst.

Gilt die Pflicht wirklich für Schüler?

Ja. Das Infektionsschutzgesetz kennt keine Altersgrenze und keine Ausnahme für Ferienjobs oder Minijobs. Entscheidend ist die Tätigkeit: Wer Speisen zubereitet, ausgibt, verkauft oder Geschirr und Arbeitsflächen reinigt, muss belehrt sein. Der Betrieb darf dich sonst nicht einsetzen. Wer nur an der Kasse sitzt oder Getränke in verschlossenen Flaschen verkauft, braucht die Belehrung nicht.

Ferienjob und Minijob: Eisdiele, Imbiss, Bäckerei, Restaurant

Für Ferienjobs gelten neben dem Infektionsschutz die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes: Ab 15 Jahren darfst du in den Ferien bis zu vier Wochen im Jahr arbeiten, mit 13 und 14 Jahren nur leichte Arbeiten mit Zustimmung der Eltern. Das Gesundheitszeugnis brauchst du in beiden Fällen, sobald Lebensmittel im Spiel sind. Die Belehrung machst du einmal, sie gilt dann für jeden weiteren Job, auch nach der Schule.

Schülerpraktikum: was Schule und Betrieb verlangen

Beim Pflichtpraktikum in Küche, Kita oder Bäckerei verlangt der Betrieb die Bescheinigung meist schon vor dem ersten Tag. Manche Schulen weisen im Praktikumsvertrag darauf hin, andere nicht. Frag beim Betrieb nach, und plane die Belehrung rechtzeitig ein. Einige Gesundheitsämter belehren Schüler kostenlos oder ermäßigt, dafür musst du aber einen Termin bekommen. Mehr dazu: Gesundheitszeugnis fürs Praktikum.

Unter 18: geht die Belehrung online?

Ja. Du brauchst nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für die Identitätsprüfung und ein Handy oder einen Computer. Die Belehrung dauert rund 10 Minuten: Video ansehen, Verständnisfragen beantworten, Ausweis hochladen, Bescheinigung als PDF erhalten. Eine Unterschrift der Eltern ist für die Belehrung selbst nicht nötig.

Wer zahlt bei Schülern?

Gesetzlich ist das nicht geregelt. Beim Ferienjob zahlen viele Schüler die Belehrung selbst oder die Eltern übernehmen sie, manche Betriebe erstatten die Kosten nach dem ersten Arbeitstag. Beim Schülerpraktikum lohnt die Nachfrage beim Gesundheitsamt nach einer Gebührenbefreiung. Online kostet die Erstbelehrung einmalig 25 €, ohne Folgekosten, und du behältst sie für alle späteren Jobs.

Was du mitbringen musst

  • einen gültigen Ausweis oder Reisepass,
  • deine E-Mail-Adresse für das PDF,
  • beim Jobstart die Bescheinigung, nicht älter als drei Monate.

Nach dem Start belehrt dich der Betrieb alle zwei Jahre selbst nach. Darum musst du dich nicht kümmern.

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PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

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