Gesundheitszeugnis für Aramark: online in 10 Min
Jobstart bei Aramark: Wann die Belehrung Pflicht ist
Aramark gehört zu den größten Catering-Arbeitgebern Deutschlands: Kioske und Hospitality in vielen Bundesliga-Stadien und Arenen, dazu Betriebsrestaurants und Messegastronomie. Vor jedem Saisonstart werden Spieltags-Crews im großen Stil eingestellt — Jobs, die fast alle mit der Ausgabe offener Speisen und Getränke zu tun haben.
Die Rechtsgrundlage ist §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG): Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung — umgangssprachlich das „Gesundheitszeugnis". Der Betrieb muss sich die Bescheinigung vor deinem ersten Arbeitstag vorlegen lassen und sie bei Kontrollen des Gesundheitsamts nachweisen können.
Welche Aufgaben bei Aramark betroffen sind
Kiosk- und Grillstand-Kräfte, Zapfer mit Speisenausgabe, Hospitality-Service in Logen und Business-Bereichen sowie Küchen-Crews in Betriebsrestaurants brauchen die Erstbelehrung nach §43 IfSG vor dem ersten Arbeitstag. Wer ausschließlich kassiert oder im Lager arbeitet, ist in der Regel nicht betroffen — bei rotierenden Spieltags-Einsätzen wird der Nachweis aber üblicherweise von allen verlangt.
Bescheinigung noch heute: der Online-Weg
Zwischen Vertragsunterschrift und erstem Arbeitstag liegen oft nur wenige Tage — beim Gesundheitsamt bekommst du in dieser Zeit selten noch einen Termin. Online geht es in rund 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo in deiner Sprache ansehen, Wissensfragen beantworten, Identität per Ausweis bestätigen. Die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail, kostet einmalig 25 € und ist deutschlandweit unbegrenzt gültig.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Job bei Aramark ein Gesundheitszeugnis? Für Kiosk, Grill, Buffet und Küche: ja — die Bescheinigung gehört bei Stadion-Caterern zum Standard-Onboarding vor dem ersten Spieltag. Plane die 10 Minuten online direkt nach der Zusage ein, dann bist du zum Anpfiff startklar.
Wer zahlt das Gesundheitszeugnis — ich oder der Arbeitgeber? Gesetzlich vorgeschrieben ist die Belehrung für dich als Beschäftigten; ob der Betrieb die 25 € übernimmt, ist Verhandlungssache und je nach Standort unterschiedlich. Viele zahlen sie selbst, um den Jobstart nicht zu verzögern — manche Arbeitgeber erstatten den Betrag mit der ersten Abrechnung. Details dazu im Ratgeber „Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?".
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und es muss schnell gehen — wie lange dauert es? Online etwa 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo ansehen, Fragen beantworten, Identität bestätigen — die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail und ist bundesweit gültig. Du kannst sie noch am selben Tag beim Onboarding vorzeigen.
Weiterführend
- Gesundheitszeugnis im Stadion & in der Arena
- Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?
- Was kostet ein Gesundheitszeugnis?
- Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden
Rechtlicher Hinweis: Aramark ist eine Marke des jeweiligen Inhabers. das-Gesundheitszeugnis.de steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu Aramark. Diese Seite informiert unabhängig über die gesetzliche Belehrungspflicht nach §43 IfSG für Beschäftigte; maßgeblich für deinen Einzelfall sind deine konkreten Aufgaben und die Vorgaben deines Arbeitgebers.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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