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Gesundheitszeugnis für Flink: online in 10 Min

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·6.7.2026
Gesundheitszeugnis online — in 10 Minuten, 25 €
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Beim Schnell-Lieferdienst Flink lohnt der genaue Blick auf die Rolle: Rider transportieren fertig gepackte Tüten — in den Hubs dagegen wird kommissioniert, gekühlt gelagert und mit Frischware wie Obst, Gemüse, Backwaren und Molkereiprodukten gearbeitet. Ob du die Belehrung brauchst, entscheidet also dein Einsatzort.

Die Rechtsgrundlage ist §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG): Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung — umgangssprachlich das „Gesundheitszeugnis". Der Betrieb muss sich die Bescheinigung vor deinem ersten Arbeitstag vorlegen lassen und sie bei Kontrollen des Gesundheitsamts nachweisen können.

Hub-Mitarbeiter (Picker), die offene Frischware wie Obst, Gemüse oder Backwaren kommissionieren und umpacken, fallen unter die Belehrungspflicht nach §43 IfSG. Reine Rider mit versiegelten Lieferungen brauchen die Bescheinigung rechtlich in der Regel nicht — viele Standorte setzen sie aber voraus, damit alle flexibel im Hub einspringen können.

Bescheinigung noch heute: der Online-Weg

Zwischen Vertragsunterschrift und erstem Arbeitstag liegen oft nur wenige Tage — beim Gesundheitsamt bekommst du in dieser Zeit selten noch einen Termin. Online geht es in rund 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo in deiner Sprache ansehen, Wissensfragen beantworten, Identität per Ausweis bestätigen. Die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail, kostet einmalig 25 € und ist deutschlandweit unbegrenzt gültig.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Job bei Flink ein Gesundheitszeugnis? Als Picker im Hub mit offener Frischware: ja. Als reiner Rider mit gepackten Tüten: normalerweise nein — frag nach, ob Hub-Schichten zu deinem Vertrag gehören. Falls der Nachweis verlangt wird, hast du ihn online in rund 10 Minuten.

Wer zahlt das Gesundheitszeugnis — ich oder der Arbeitgeber? Gesetzlich vorgeschrieben ist die Belehrung für dich als Beschäftigten; ob der Betrieb die 25 € übernimmt, ist Verhandlungssache und je nach Standort unterschiedlich. Viele zahlen sie selbst, um den Jobstart nicht zu verzögern — manche Arbeitgeber erstatten den Betrag mit der ersten Abrechnung. Details dazu im Ratgeber „Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?".

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und es muss schnell gehen — wie lange dauert es? Online etwa 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo ansehen, Fragen beantworten, Identität bestätigen — die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail und ist bundesweit gültig. Du kannst sie noch am selben Tag beim Onboarding vorzeigen.

Weiterführend

Rechtlicher Hinweis: Flink ist eine Marke des jeweiligen Inhabers. das-Gesundheitszeugnis.de steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu Flink. Diese Seite informiert unabhängig über die gesetzliche Belehrungspflicht nach §43 IfSG für Beschäftigte; maßgeblich für deinen Einzelfall sind deine konkreten Aufgaben und die Vorgaben deines Arbeitgebers.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

Mehr über den Autor
Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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