Gesundheitszeugnis für REWE: online in 10 Min
Jobstart bei REWE: Wann die Belehrung Pflicht ist
Im Supermarkt entscheidet die Abteilung darüber, ob du die Belehrung brauchst: An den Bedientheken für Fleisch, Wurst, Käse und Fisch, in der Convenience-Küche oder an der heißen Theke arbeitest du täglich mit offener Frischware. An der Kasse oder beim Verräumen ausschließlich verpackter Ware entsteht dagegen normalerweise kein Lebensmittelkontakt im Sinne des Gesetzes.
Die Rechtsgrundlage ist §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG): Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung — umgangssprachlich das „Gesundheitszeugnis". Der Betrieb muss sich die Bescheinigung vor deinem ersten Arbeitstag vorlegen lassen und sie bei Kontrollen des Gesundheitsamts nachweisen können.
Welche Aufgaben bei REWE betroffen sind
Thekenkräfte an Fleisch-, Wurst-, Käse- und Fischtheke, Mitarbeiter in Convenience- und Heiße-Theke-Bereichen sowie Azubis mit Frischestation brauchen die Erstbelehrung. Reine Kassen- und Regaljobs mit verpackter Ware lösen die Pflicht in der Regel nicht aus — viele Märkte verlangen den Nachweis trotzdem, damit du flexibel in allen Abteilungen einsetzbar bist.
Bescheinigung noch heute: der Online-Weg
Zwischen Vertragsunterschrift und erstem Arbeitstag liegen oft nur wenige Tage — beim Gesundheitsamt bekommst du in dieser Zeit selten noch einen Termin. Online geht es in rund 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo in deiner Sprache ansehen, Wissensfragen beantworten, Identität per Ausweis bestätigen. Die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail, kostet einmalig 25 € und ist deutschlandweit unbegrenzt gültig.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Job bei REWE ein Gesundheitszeugnis? Kommt auf deinen Einsatzbereich an: An Bedientheke, Frischestation oder heißer Theke ja (§43 IfSG). Nur Kasse oder Regale mit verpackter Ware: in der Regel nein — frag im Zweifel, ob du an Frischetheken eingesetzt wirst, dann brauchst du die Bescheinigung vor dem ersten Arbeitstag.
Wer zahlt das Gesundheitszeugnis — ich oder der Arbeitgeber? Gesetzlich vorgeschrieben ist die Belehrung für dich als Beschäftigten; ob der Betrieb die 25 € übernimmt, ist Verhandlungssache und je nach Standort unterschiedlich. Viele zahlen sie selbst, um den Jobstart nicht zu verzögern — manche Arbeitgeber erstatten den Betrag mit der ersten Abrechnung. Details dazu im Ratgeber „Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?".
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und es muss schnell gehen — wie lange dauert es? Online etwa 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo ansehen, Fragen beantworten, Identität bestätigen — die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail und ist bundesweit gültig. Du kannst sie noch am selben Tag beim Onboarding vorzeigen.
Weiterführend
- Gesundheitszeugnis im Lebensmittelhandel
- Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?
- Was kostet ein Gesundheitszeugnis?
- Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden
Rechtlicher Hinweis: REWE ist eine Marke des jeweiligen Inhabers. das-Gesundheitszeugnis.de steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu REWE. Diese Seite informiert unabhängig über die gesetzliche Belehrungspflicht nach §43 IfSG für Beschäftigte; maßgeblich für deinen Einzelfall sind deine konkreten Aufgaben und die Vorgaben deines Arbeitgebers.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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