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Gesundheitszeugnis für Cafe Extrablatt: online in 10 Min

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·8.7.2026
Gesundheitszeugnis online — in 10 Minuten, 25 €
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Jobstart bei Cafe Extrablatt: Wann die Belehrung Pflicht ist

Cafe Extrablatt steht für das All-Day-Konzept mit großem Frühstücksbuffet, Burgern, Salaten und Cocktails — Franchise-Standorte in vielen Innenstädten, die laufend Service- und Küchenpersonal suchen. Wer hier startet, hat vom Buffet bis zur Bar durchgehend mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln zu tun.

Die Rechtsgrundlage ist §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG): Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung — umgangssprachlich das „Gesundheitszeugnis". Der Betrieb muss sich die Bescheinigung vor deinem ersten Arbeitstag vorlegen lassen und sie bei Kontrollen des Gesundheitsamts nachweisen können.

Welche Aufgaben bei Cafe Extrablatt betroffen sind

Servicekräfte mit Buffet-Pflege und Speisen-Service, Küchenmitarbeiter und Thekenkräfte brauchen die Erstbelehrung nach §43 IfSG vor dem ersten Arbeitstag. Da die Häuser von Franchisenehmern geführt werden, die bei Kontrollen die Nachweise des gesamten Teams vorzeigen müssen, wird die Bescheinigung üblicherweise schon beim Vertragsgespräch abgefragt.

Bescheinigung noch heute: der Online-Weg

Zwischen Vertragsunterschrift und erstem Arbeitstag liegen oft nur wenige Tage — beim Gesundheitsamt bekommst du in dieser Zeit selten noch einen Termin. Online geht es in rund 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo in deiner Sprache ansehen, Wissensfragen beantworten, Identität per Ausweis bestätigen. Die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail, kostet einmalig 25 € und ist deutschlandweit unbegrenzt gültig.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Job bei Cafe Extrablatt ein Gesundheitszeugnis? Ja — Buffet auffüllen, Teller servieren und Getränke garnieren fallen klar unter §43 IfSG. Ohne Bescheinigung darfst du nicht starten; online hast du sie in rund 10 Minuten als PDF.

Wer zahlt das Gesundheitszeugnis — ich oder der Arbeitgeber? Gesetzlich vorgeschrieben ist die Belehrung für dich als Beschäftigten; ob der Betrieb die 25 € übernimmt, ist Verhandlungssache und je nach Standort unterschiedlich. Viele zahlen sie selbst, um den Jobstart nicht zu verzögern — manche Arbeitgeber erstatten den Betrag mit der ersten Abrechnung. Details dazu im Ratgeber „Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?".

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und es muss schnell gehen — wie lange dauert es? Online etwa 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo ansehen, Fragen beantworten, Identität bestätigen — die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail und ist bundesweit gültig. Du kannst sie noch am selben Tag beim Onboarding vorzeigen.

Weiterführend

Rechtlicher Hinweis: Cafe Extrablatt ist eine Marke des jeweiligen Inhabers. das-Gesundheitszeugnis.de steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu Cafe Extrablatt. Diese Seite informiert unabhängig über die gesetzliche Belehrungspflicht nach §43 IfSG für Beschäftigte; maßgeblich für deinen Einzelfall sind deine konkreten Aufgaben und die Vorgaben deines Arbeitgebers.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

Mehr über den Autor
Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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