Gesundheitszeugnis für Alnatura: online in 10 Min
Jobstart bei Alnatura: Wann die Belehrung Pflicht ist
Im Bio-Supermarkt von Alnatura gibt es mehr offene Ware, als man denkt: Brot und Backwaren aus der Backstation, lose Trockenware an Schütten, teils unverpackte Obst- und Gemüse-Handhabung beim Herrichten der Auslage. Ob du die Belehrung brauchst, hängt davon ab, ob deine Aufgaben dich mit dieser offenen Ware in Kontakt bringen.
Die Rechtsgrundlage ist §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG): Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung — umgangssprachlich das „Gesundheitszeugnis". Der Betrieb muss sich die Bescheinigung vor deinem ersten Arbeitstag vorlegen lassen und sie bei Kontrollen des Gesundheitsamts nachweisen können.
Welche Aufgaben bei Alnatura betroffen sind
Wer die Backstation befüllt, lose Backwaren ausgibt oder offene Lebensmittel umfüllt und herrichtet, braucht die Erstbelehrung nach §43 IfSG. Reines Kassieren und das Verräumen verpackter Bio-Produkte lösen die Pflicht in der Regel nicht aus — viele Märkte setzen den Nachweis trotzdem für alle voraus, damit jede Kraft an der Backstation einspringen kann.
Bescheinigung noch heute: der Online-Weg
Zwischen Vertragsunterschrift und erstem Arbeitstag liegen oft nur wenige Tage — beim Gesundheitsamt bekommst du in dieser Zeit selten noch einen Termin. Online geht es in rund 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo in deiner Sprache ansehen, Wissensfragen beantworten, Identität per Ausweis bestätigen. Die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail, kostet einmalig 25 € und ist deutschlandweit unbegrenzt gültig.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Job bei Alnatura ein Gesundheitszeugnis? Für Backstation und offene Ware: ja. Für reine Kassen- und Regaljobs mit verpackter Ware: in der Regel nein. Kläre beim Einstellungsgespräch, ob die Backstation zu deinen Aufgaben gehört — falls ja, machst du die Belehrung online in rund 10 Minuten.
Wer zahlt das Gesundheitszeugnis — ich oder der Arbeitgeber? Gesetzlich vorgeschrieben ist die Belehrung für dich als Beschäftigten; ob der Betrieb die 25 € übernimmt, ist Verhandlungssache und je nach Standort unterschiedlich. Viele zahlen sie selbst, um den Jobstart nicht zu verzögern — manche Arbeitgeber erstatten den Betrag mit der ersten Abrechnung. Details dazu im Ratgeber „Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?".
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und es muss schnell gehen — wie lange dauert es? Online etwa 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo ansehen, Fragen beantworten, Identität bestätigen — die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail und ist bundesweit gültig. Du kannst sie noch am selben Tag beim Onboarding vorzeigen.
Weiterführend
- Gesundheitszeugnis im Lebensmittelhandel
- Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?
- Was kostet ein Gesundheitszeugnis?
- Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden
Rechtlicher Hinweis: Alnatura ist eine Marke des jeweiligen Inhabers. das-Gesundheitszeugnis.de steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu Alnatura. Diese Seite informiert unabhängig über die gesetzliche Belehrungspflicht nach §43 IfSG für Beschäftigte; maßgeblich für deinen Einzelfall sind deine konkreten Aufgaben und die Vorgaben deines Arbeitgebers.
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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