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Gesundheitszeugnis für BackWerk: online in 10 Min

PD Dr. med. Daniel Berthold Medizinisch geprüft· 3 Min Lesezeit·6.7.2026
Gesundheitszeugnis online — in 10 Minuten, 25 €
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Jobstart bei BackWerk: Wann die Belehrung Pflicht ist

In der SB-Bäckerei ist der Lebensmittelkontakt Programm: Snacks frisch belegen, Brötchen aufbacken und einsortieren, die Heißtheke mit Leberkäse und Co. bestücken, Kaffee mit Milch zubereiten. Zwischen Backofen, Belegstation und Theke arbeitest du durchgehend mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln — der Kernfall von §43 IfSG.

Die Rechtsgrundlage ist §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG): Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung — umgangssprachlich das „Gesundheitszeugnis". Der Betrieb muss sich die Bescheinigung vor deinem ersten Arbeitstag vorlegen lassen und sie bei Kontrollen des Gesundheitsamts nachweisen können.

Welche Aufgaben bei BackWerk betroffen sind

Verkaufs- und Snackkräfte, Frühschicht-Mitarbeiter am Ofen und Filialleitungen mit Thekeneinsatz brauchen die Erstbelehrung vor dem ersten Arbeitstag — auch im Minijob. Da die Standorte meist von Franchisepartnern geführt werden, gehört die Bescheinigung dort standardmäßig in die Personalakte, denn bei der Lebensmittelkontrolle wird sie abgefragt.

Bescheinigung noch heute: der Online-Weg

Zwischen Vertragsunterschrift und erstem Arbeitstag liegen oft nur wenige Tage — beim Gesundheitsamt bekommst du in dieser Zeit selten noch einen Termin. Online geht es in rund 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo in deiner Sprache ansehen, Wissensfragen beantworten, Identität per Ausweis bestätigen. Die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail, kostet einmalig 25 € und ist deutschlandweit unbegrenzt gültig.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Job bei BackWerk ein Gesundheitszeugnis? Ja — belegte Snacks, offene Backwaren und Heißtheke sind genau die Tätigkeiten, für die §43 IfSG die Belehrung vorschreibt. Ohne Bescheinigung darfst du nicht an Belegstation oder Theke eingesetzt werden.

Wer zahlt das Gesundheitszeugnis — ich oder der Arbeitgeber? Gesetzlich vorgeschrieben ist die Belehrung für dich als Beschäftigten; ob der Betrieb die 25 € übernimmt, ist Verhandlungssache und je nach Standort unterschiedlich. Viele zahlen sie selbst, um den Jobstart nicht zu verzögern — manche Arbeitgeber erstatten den Betrag mit der ersten Abrechnung. Details dazu im Ratgeber „Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?".

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und es muss schnell gehen — wie lange dauert es? Online etwa 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo ansehen, Fragen beantworten, Identität bestätigen — die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail und ist bundesweit gültig. Du kannst sie noch am selben Tag beim Onboarding vorzeigen.

Weiterführend

Rechtlicher Hinweis: BackWerk ist eine Marke des jeweiligen Inhabers. das-Gesundheitszeugnis.de steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu BackWerk. Diese Seite informiert unabhängig über die gesetzliche Belehrungspflicht nach §43 IfSG für Beschäftigte; maßgeblich für deinen Einzelfall sind deine konkreten Aufgaben und die Vorgaben deines Arbeitgebers.

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DB
PD Dr. med. Daniel Berthold
Ärztliche Leitung

Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.

Mehr über den Autor
Großer Überblick: Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden

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