Gesundheitszeugnis für Picnic: online in 10 Min
Jobstart bei Picnic: Wann die Belehrung Pflicht ist
Der Online-Supermarkt Picnic wächst vor allem in Nordrhein-Westfalen und stellt laufend Runner (Fahrer) und Mitarbeiter für die Fulfillment-Center ein. Für die Belehrungspflicht zählt der Einsatzort: Die Lieferung besteht aus fertig gepackten Kisten mit überwiegend verpackter Ware — im Lager dagegen wird auch Frischware kommissioniert.
Die Rechtsgrundlage ist §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG): Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung — umgangssprachlich das „Gesundheitszeugnis". Der Betrieb muss sich die Bescheinigung vor deinem ersten Arbeitstag vorlegen lassen und sie bei Kontrollen des Gesundheitsamts nachweisen können.
Welche Aufgaben bei Picnic betroffen sind
Runner, die versiegelte bzw. fertig gepackte Kisten ausliefern, brauchen die Erstbelehrung nach §43 IfSG in der Regel nicht. Im Fulfillment-Center hängt es von der Station ab: Wer offene Frischware wie Obst, Gemüse oder Backwaren kommissioniert und umpackt, fällt unter die Pflicht — wer ausschließlich originalverpackte Artikel bewegt, in der Regel nicht. Viele Standorte verlangen den Nachweis dennoch, um flexibel einteilen zu können.
Bescheinigung noch heute: der Online-Weg
Zwischen Vertragsunterschrift und erstem Arbeitstag liegen oft nur wenige Tage — beim Gesundheitsamt bekommst du in dieser Zeit selten noch einen Termin. Online geht es in rund 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo in deiner Sprache ansehen, Wissensfragen beantworten, Identität per Ausweis bestätigen. Die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail, kostet einmalig 25 € und ist deutschlandweit unbegrenzt gültig.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Job bei Picnic ein Gesundheitszeugnis? Als Runner mit gepackten Kisten: normalerweise nein. Im Fulfillment mit offener Frischware: ja. Frag bei der Einstellung nach deiner Station — falls der Nachweis gebraucht wird, ist er online in rund 10 Minuten erledigt.
Wer zahlt das Gesundheitszeugnis — ich oder der Arbeitgeber? Gesetzlich vorgeschrieben ist die Belehrung für dich als Beschäftigten; ob der Betrieb die 25 € übernimmt, ist Verhandlungssache und je nach Standort unterschiedlich. Viele zahlen sie selbst, um den Jobstart nicht zu verzögern — manche Arbeitgeber erstatten den Betrag mit der ersten Abrechnung. Details dazu im Ratgeber „Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?".
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und es muss schnell gehen — wie lange dauert es? Online etwa 10 Minuten: anmelden, Schulungsvideo ansehen, Fragen beantworten, Identität bestätigen — die ärztlich unterschriebene Bescheinigung kommt sofort als PDF per E-Mail und ist bundesweit gültig. Du kannst sie noch am selben Tag beim Onboarding vorzeigen.
Weiterführend
- Gesundheitszeugnis im Lieferdienst
- Wer zahlt das Gesundheitszeugnis?
- Was kostet ein Gesundheitszeugnis?
- Gesundheitszeugnis – der komplette Leitfaden
Rechtlicher Hinweis: Picnic ist eine Marke des jeweiligen Inhabers. das-Gesundheitszeugnis.de steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu Picnic. Diese Seite informiert unabhängig über die gesetzliche Belehrungspflicht nach §43 IfSG für Beschäftigte; maßgeblich für deinen Einzelfall sind deine konkreten Aufgaben und die Vorgaben deines Arbeitgebers.
Jetzt dein Gesundheitszeugnis machen — in 10 Minuten online.
25 € einmalig · ärztliche Leitung · deutschlandweit anerkannt · lebenslang gültig.
Jetzt für 25 € starten →✓ Sofort als PDF · ✓ 12.480+ Zertifikate ausgestellt · ✓ in 12 Sprachen
Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
Mehr über den Autor