Gesundheitszeugnis fürs Praktikum – auch Schüler?
Ob einwöchiges Schülerpraktikum in der Bäckerei, Pflichtpraktikum im Hotel oder Küchen-Praktikum vor der Ausbildung: Sobald Lebensmittel im Spiel sind, stellt der Betrieb dieselbe Frage wie bei jedem neuen Mitarbeiter – wo ist dein Gesundheitszeugnis?
Gilt die Pflicht wirklich schon fürs Praktikum?
Ja. §43 IfSG stellt auf die Tätigkeit ab, nicht auf Vertrag oder Bezahlung: Auch unbezahlte Praktikanten, Schnupperpraktikanten und BORS/BOGY-Schüler brauchen die Erstbelehrung, bevor sie mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten – Brötchen belegen, in der Küche helfen, an der Theke ausgeben, Essen in der Kita austeilen. Der Betrieb muss den Nachweis vor dem ersten Tag einsammeln, sonst darfst du nur zuschauen.
Ehrlich gesagt gibt es eine Grauzone: Wer im Praktikum ausschließlich beobachtet oder ganz ohne Lebensmittelkontakt eingesetzt wird, braucht keine Belehrung. In der Praxis wollen Betriebe Praktikanten aber mit anpacken lassen – und verlangen den Nachweis deshalb fast immer.
Schülerpraktikum: erst beim Amt nach Sonderkonditionen fragen
Fairerweise: Für schulische Pflichtpraktika bieten manche Gesundheitsämter kostenlose oder vergünstigte Belehrungstermine an – nachfragen lohnt sich, wenn genug Vorlauf da ist. Der Haken ist das Timing: Praktikumsplätze werden oft kurzfristig fix, und die Termine der Ämter sind gerade vor den klassischen Praktikumswochen schnell weg.
Wenn es schnell gehen muss: online in 10 Minuten
Die Online-Belehrung funktioniert auch für Minderjährige – Details dazu im Ratgeber Gesundheitszeugnis für Minderjährige. Video ansehen, Fragen beantworten, Ausweis zeigen: Nach rund 10 Minuten kommt das ärztlich geprüfte Zertifikat als PDF. Es kostet einmalig 25 € und gilt unbegrenzt – es deckt also auch den Ferienjob im Sommer und die Ausbildung nach dem Abschluss gleich mit ab.
Weiterführende Themen
- Gesundheitszeugnis – einfach erklärt
- Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
- Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
- Wer zahlt – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
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Verantwortlich für die ärztliche Belehrung bei das-Gesundheitszeugnis.de. Zugelassen durch die Bayerische Landesärztekammer.
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